Anwalt muss Streitwert für IP-Verletzungsklage oder einstweilige Verfuegung im gewerblichen Rechtsschutz festlegen. Streitwertbemessung MarkenG PatG UWG UrhG. Prüfraster: Senatspraxis OLG Hamburg LG Frankfurt LG Muenchen I LG Duesseldorf wirtschaftlicher Wert des Schutzrechts Marktstaerke Eilverfuegungs-Reduktion Streitgegenstand Streitwertherabsetzung § 51 GKG § 12 UWG. Output: Streitwertbegründung und Kostenberechnung. Abgrenzung zu mandat-triage-gewerblicher-rechtsschutz (Ersteinschaetzung) und verletzungs-triage.
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Anwalt muss Streitwert für IP-Verletzungsklage oder einstweilige Verfuegung im gewerblichen Rechtsschutz festlegen. Streitwertbemessung MarkenG PatG UWG UrhG. Prüfraster: Senatspraxis OLG Hamburg LG Frankfurt LG Muenchen I LG Duesseldorf wirtschaftlicher Wert des Schutzrechts Marktstaerke Eilverfuegungs-Reduktion Streitgegenstand Streitwertherabsetzung § 51 GKG § 12 UWG. Output: Streitwertbegründung und Kostenberechnung. Abgrenzung zu mandat-triage-gewerblicher-rechtsschutz (Ersteinschaetzung) und verletzungs-triage.
Die richtige Streitwertbemessung ist im gewerblichen Rechtsschutz entscheidend für Kosten, Gerichtsstand, Anwaltskosten und Sicherheitsleistung. Sie ist häufig der zentrale Verhandlungspunkt.
Branchenüblicher Lizenzsatz mal jährlicher Umsatz mal verbleibende Laufzeit
Forschungs- und Entwicklungs-Kosten
Marktbedeutung in der Branche
Typisch hoher Wert — sechs- bis siebenstellig
Design / Gebrauchsmuster
Geringerer Wert typisch — EUR 25000 bis EUR 500000
Hängt von Umsatz mit dem geschützten Design ab
Urheber
Wert des Werks und seines Umsatz-Potenzials
Bei Filesharing EUR 1000 nach § 97a Abs. 3 UrhG bei Verbrauchern Standard
Bei gewerblicher Verwendung deutlich höher
UWG-Unterlassungsklage
Wirtschaftliches Interesse des Verletzten
Typischer Streitwert EUR 30000 bis EUR 200000 je nach Schwere
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schritt 2 — Eilverfahren-Reduktion
Allgemein: etwa ein Drittel bis Halb des Hauptsachewerts
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Begründung: vorläufige Sicherung
Bei Klage in der Hauptsache Streitwert hoch — nach Vergleich auch hoch
Bei Reduktion Wert der Begründungs-Schritte einkalkulieren
Senat-Wahl bei Konkurrenzzuständigkeit (Gerichtsstands-Auswahl strategisch)
§ 12 UWG Antrag prüfen wenn Verletzer-Existenz gefährdet
Ausgabe
streitwert-bewertung.md mit Berechnungsschritten
Tabelle für die einzelnen Anträge
Begründung gegenüber Gericht für gewählten Streitwert
Vergleichs-Werte aus aktuellen Senatsentscheidungen
Bei § 12 UWG-Antrag: Begründung mit Bilanzen Umsatz
Quellen
GKG §§ 39 47 48 51
UWG § 12
ZPO §§ 709 940
EGZPO § 26
BGH I. Zivilsenat (GRUR-Sachen)
GRUR / GRUR-RR Senatsentscheidungen
Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG
Köhler/Feddersen UWG
Ingerl/Rohnke MarkenG
Benkard PatG
Triage-Fragen bei Streitwert-Berechnung
Bevor der Streitwert festgesetzt wird, klaere:
Handelt es sich um ein UWG-Verfahren (§ 12 II UWG — Antragsgebundenheit), Markenrecht oder Patentrecht?
Wird einstweiliger Rechtsschutz (Gegenstandswert = 50-100 % des Hauptsachewerts) oder Hauptsacheklage beantragt?
Welchen wirtschaftlichen Wert hat das Unterlassungsbegehren — Umsatz des Verletzers, Bedeutung der Marke/des Patents?
Gibt es Vergleichswerte aus OLG-Beschluessen fuer aehnliche Faelle (GRUR-RR, WRP)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Audit-Hinweis (27.05.2026)
Im Halluzinations-Audit 2026-05-27 wurden in diesem Skill folgende
Aktenzeichen geprueft und korrigiert:
BGH I ZR 20/07 (NOT_FOUND: Aktenzeichen nicht in dejure nachweisbar): ersetzt durch verifizierte Entscheidung BGH X ZR 171/12 vom 13.11.2013 (Einkaufskuehltasche), GRUR 2014, 206 (Quelle: dejure.org/2013,31771)