| name | relation-zivil |
| title | Relation Zivilprozess - Vollrelation nach deutschem Standard |
| description | Zivilrechtliche Relation nach klassischer Relationstechnik erstellen: Referendar oder Richter erstellt Entscheidungsunterlage vor Urteilsabfassung. Normen: §§ 253 ff. und 286 und 313 ZPO. Prüfraster: Sachbericht, Streitgegenstand, Zulässigkeitsstation, Schluessigkeitsstation, Klaeger-/Beklagten-/Replikstation, Beweisstation, Tenorierungsstation, Nebenentscheidungen. Output Vollrelation (Schulstandard) oder Kurzfassung (Praxis). Abgrenzung: Vollständige Langfassung siehe vollrelation-langfassung; Familienrichter-Spezifika siehe familienrichter-spezifika. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/urteilsbauer-relationsmacher/skills/relation-zivil |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Relation Zivilprozess - Vollrelation nach deutschem Standard
Methodischer Aufbau der Entscheidungsstruktur vor dem Urteil. Folgt der klassischen Relationstechnik aus der Referendar/-innen-Ausbildung (siehe Anders/Gehle Das Assessorexamen im Zivilrecht; Knoeringer Die Assessorklausur im Zivilprozess; Mahnken Relation in der Praxis).
WICHTIG - keine Prüfungstaeuschung
Vorsicht: hiermit bitte nicht mogeln im Studium. Dieser Skill ist ein Trainings- und Praxiswerkzeug für Referendare/-innen Assessoren/-innen Berufsrichter/-innen und Lehrkraefte. Er darf nicht dazu benutzt werden in einer Z- S- V- A-Klausur in einer Hausarbeit in einem Aktenvortrag oder in einer muendlichen Prüfung des juristischen Vorbereitungsdienstes Inhalte als eigene Leistung auszugeben. Das waere ein Taeuschungsversuch im Sinne von Paragraf 14 JAG NRW Paragraf 12 JAPO Bayern und vergleichbarer Vorschriften der anderen Bundesländer; Folge ist regelmäßig Nichtbestehen Aberkennung Disziplinarverfahren. Wer ueben will: erst selbst schreiben dann gegenprüfen lassen.
Wahlfrage am Anfang - IMMER stellen
Vor Beginn der Relation immer fragen:
Soll ich eine Vollrelation im Schulstandard (alle Stationen ausformuliert mit gutachterlichem Stil für Referendar/-innen- und Assessor/-innen-Prüfung) erstellen oder eine Kurzrelation im Praxisstandard (Stichworttabelle pro Station wie es Berufsrichter/-innen im Alltag schreiben)?
Wenn die Vollrelation gewuenscht ist dann den Skill vollrelation-langfassung zusätzlich laden und nach dessen Schema schreiben.
Unabhängig von der Auswahl muss die Relation vor der Urteilsabfassung stehen. Es ist Berufspflicht (siehe Paragraf 313 ZPO und die Prüfungsordnung der Justizprüfungsaemter) den Fall durchgaengig durchgepruegt zu haben bevor das Urteil geschrieben wird.
Die zehn Stationen der Vollrelation
1. Sachbericht
Chronologisch neutral ohne Wertung. Verben im Praesens (Die Klägerin behauptet ...) für streitige Tatsachen im Perfekt (Die Klägerin hat ... geliefert) für Unstreitiges. Reihenfolge: Parteien Vertragsschluss Erfüllung Störung vorgerichtliche Korrespondenz Klaganträge.
2. Auslegung des Streitgegenstands
- Welcher Anspruch wird geltend gemacht? (zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff: Klagantrag plus zugrundeliegender Lebenssachverhalt)
- Echte oder unechte Klagehaeufung?
- Hilfsantrag Eventualantrag uneigentliche Eventualklage?
- Kläger-Antrag richtig formuliert oder Auslegung nach Paragraf 133 BGB?
- Auslegung des Beklagten-Antrags (in der Regel: die Klage wird abgewiesen)
3. Zulässigkeitsstation