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relation-zivil

Zivilrechtliche Relation nach klassischer Relationstechnik erstellen: Referendar oder Richter erstellt Entscheidungsunterlage vor Urteilsabfassung. Normen: §§ 253 ff. und 286 und 313 ZPO. Prüfraster: Sachbericht, Streitgegenstand, Zulässigkeitsstation, Schluessigkeitsstation, Klaeger-/Beklagten-/Replikstation, Beweisstation, Tenorierungsstation, Nebenentscheidungen. Output Vollrelation (Schulstandard) oder Kurzfassung (Praxis). Abgrenzung: Vollständige Langfassung siehe vollrelation-langfassung; Familienrichter-Spezifika siehe familienrichter-spezifika.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
Forks
4

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