Instalar com Codex ou Claude Copie este prompt, cole no Codex, Claude ou outro assistente e deixe que ele revise a página da skill e instale para você.
Um comando direto ignora o prompt de revisão. Verifique a origem antes de executá-lo.
Das HinSchG ist seit 02.07.2023 in Kraft; eine veroeffentlichte BAG-Leitentscheidung zur Beweislastumkehr (§ 36 HinSchG) ist zum Stand Mai 2026 ueber dejure.org/openjur.de nicht mit offener Quelle verifizierbar.
ArbG Braunschweig, Urteil vom 24.06.2025 - 6 Ca 303/24: § 36 Abs. 2 Satz 2 HinSchG (Beweislastumkehr) gilt nicht auf der Rechtsfolgenseite; Kausalitaet eines konkret behaupteten Schadens ist vom Anspruchsteller zu belegen. Vorgesetzte sind nicht automatisch interne Meldestelle. Hinweisgeber muss substantiiert darlegen, wann, wo und welche konkrete Meldung erfolgte. Quelle: Hensche Arbeitsrecht (vor Schriftsatzverwendung Volltext ueber offene Quelle verifizieren).
Bei Verwendung im Schriftsatz: erstinstanzliche Entscheidungen sind nicht bindend, neuere LAG/BAG-Rechtsprechung pruefen.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Zweck
Seit 2.7.2023 ist das HinSchG in Kraft (Umsetzung EU-RL 2019/1937). Dieses Skill bedient zwei Konstellationen: Mandant ist Beschäftigter (Whistleblower-Schutz) oder Arbeitgeber (Meldekanal-Pflicht und Repressalien-Verteidigung).
Eingaben
Konstellation (Beschäftigter / Arbeitgeber)
Beschäftigten-Zahl des Arbeitgebers (Schwellenwerte)
Meldung-Inhalt (welcher Verstoß?)
Bisheriger Schriftwechsel
Folge-Maßnahmen des Arbeitgebers (bei Beschäftigten-Konstellation)
Kanal-Struktur (intern extern öffentlich)
Konstellation A — Mandant ist Whistleblower
Schritt A1 — Anwendungsbereich § 1 HinSchG
Schutz vor Repressalien bei Meldung Offenlegung von Verstößen
Bezug auf berufliches Umfeld
Schutz erstreckt sich auf Beschäftigte, Selbstständige, Anteilseigner, Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen, Praktikanten, Bewerber, Ex-Beschäftigte
Schritt A2 — Geschützte Verstöße § 2 HinSchG
Straftaten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten (bei Schutz Leben Gesundheit oder Mitarbeiter-Rechte)
Verstöße gegen direkt anwendbares Unionsrecht in bezeichneten Bereichen:
Finanzdienstleistungen
Geldwäsche
Produkt-Sicherheit
Verkehr
Umwelt
Strahlenschutz
Lebensmittel- und Futtermittel-Sicherheit
Tiergesundheit
Verbraucherschutz
Datenschutz und IT-Sicherheit
öffentliche Vergabe
bestimmte Steuer-Vorschriften
Verstösse die finanzielle EU-Interessen schädigen
Verstösse gegen Wettbewerbs- und Beihilferecht
Schritt A3 — Meldewege § 7 HinSchG
Wahlrecht zwischen internem und externem Kanal
Intern beim Arbeitgeber gemäß § 12 ff.
Extern BfJ § 19 ff. oder sektorale Aufsicht (BaFin, BKartA)
Öffentlichkeit § 32 nur bei strikten Voraussetzungen (keine Reaktion frühere Meldungen, unmittelbare Gefahr, Vergeltungs-Gefahr, Schaden für Allgemeinheit)
Empfehlung Mandant
Erst intern wenn praktikabel — höhere Heilungs-Chance
Externe Beratung bei kritischer Meldung — Vermeidung Eigen-Befangenheit
Strikte Vertraulichkeit sicherstellen
Schritt 4 — Spezielle Sektoren
Finanzdienstleistungen
WpHG § 23 Meldepflicht zusätzlich
BaFin-Hinweisgeber-System spezifisch
Kreditinstitute § 25a KWG
Gesellschaftsrecht / Aufsichtsrat
Bei Compliance-Pflichtverletzungen Geschäftsführer-/Vorstands-Haftung
D&O-Versicherung-Bezug
Öffentliche Verwaltung
Sondernormen Beamten-Verhältnis
Schritt 5 — Mustervorlagen
Meldung intern (Whistleblower-Sicht)
An die interne Hinweisgebermeldestelle der [Unternehmen]
Meldung gem. § 7 i. V. m. § 16 HinSchG vom [Datum]
(§ 17 HinSchG regelt das nachfolgende
Meldestellen-Verfahren, nicht die Meldung selbst)
Hiermit melde ich folgenden Sachverhalt:
[Konkrete Sachverhalts-Schilderung mit Datum Ort Beteiligten
Beweismitteln]
Diese Meldung erfolgt unter Berufung auf das
Hinweisgeberschutzgesetz. Ich beanspruche den
Vertraulichkeitsschutz nach § 8 HinSchG und den
Repressalienschutz nach § 33 HinSchG.
[Optional: Anonyme Bearbeitung ja/nein]
Bestätigung Eingang (Arbeitgeber-Sicht)
Eingangsbestätigung gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG
Ihre Meldung vom [Datum] ist bei uns am [Datum]
eingegangen. Wir werden den Sachverhalt prüfen
und Ihnen binnen drei Monaten gemäß § 17 Abs. 1
Nr. 4 HinSchG Rückmeldung über Folge-Maßnahmen
geben.
Ihre Identität wird gemäß § 8 HinSchG vertraulich
behandelt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
[Kontakt-Person].