Prüft, ob ein konkretes Rechtsgeschäft, eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Betreuers der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf (§§ 1848 ff. BGB) — etwa Grundstücksverkauf, Erbausschlagung, Heimvertragsabschluss, Wohnungsauflösung, freiheitsentziehende Maßnahmen. Lädt, wenn Schlagwörter wie "Genehmigung Betreuungsgericht", "§ 1848 BGB", "§ 1850 BGB", "§ 1851 BGB", "freiheitsentziehende Maßnahme" oder "Heimvertrag" auftreten.
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Prüft, ob ein konkretes Rechtsgeschäft, eine Maßnahme oder eine Entscheidung des Betreuers der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf (§§ 1848 ff. BGB) — etwa Grundstücksverkauf, Erbausschlagung, Heimvertragsabschluss, Wohnungsauflösung, freiheitsentziehende Maßnahmen. Lädt, wenn Schlagwörter wie "Genehmigung Betreuungsgericht", "§ 1848 BGB", "§ 1850 BGB", "§ 1851 BGB", "freiheitsentziehende Maßnahme" oder "Heimvertrag" auftreten.
Dieser Skill prüft, ob ein konkret geplantes Rechtsgeschäft oder eine
Maßnahme des Betreuers nach dem Vier-Augen-Prinzip der Genehmigung
des Betreuungsgerichts bedarf. Die Reform 2023 hat das System der
Genehmigungspflichten neu strukturiert (§§ 1848–1858 BGB für Vermögens-
sorge; §§ 1828–1834 BGB für personenbezogene Maßnahmen). Ohne
erforderliche Genehmigung sind Geschäfte schwebend unwirksam (§ 1855 BGB).
Eingaben
Aufgabenkreise des Betreuers (Bestellungsurkunde)
Konkret geplante Maßnahme (z. B. "Verkauf der Eigentumswohnung der
betreuten Person in Berlin-Charlottenburg")
Beteiligte Personen (Vertragspartner, Heimträger, Arzt)
§ 1832 BGB — Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen in offener
Einrichtung (Bettgitter, Bauchgurt, sedierende Medikamente zur
Bewegungseinschränkung)
§ 1855 BGB — Schwebende Unwirksamkeit
Rechtsgeschäfte ohne erforderliche Genehmigung sind schwebend
unwirksam. Die Genehmigung kann auch nachträglich erteilt werden. Wird
sie versagt, ist das Geschäft endgültig unwirksam. Der Vertragspartner kann
nach § 1856 BGB widerrufen.
Kanonische Rechtsprechung (Stand 05/2026, Live-Verifikation vor Verwendung)
BGH, Beschluss vom 12.02.2025 - XII ZB 433/24: Bei Genehmigung oder Anordnung einer medikamentösen Zwangsbehandlung muss der Entscheidungstenor das jeweilige Medikament/den Wirkstoff, die (Höchst-)Dosierung sowie die Verabreichungshäufigkeit hinreichend genau bezeichnen (§ 323 Abs. 1 Nr. 1 FamFG). Quelle: bundesgerichtshof.de / dejure.org.
BGH, Beschluss vom 24.09.2025 - XII ZB 513/24: Wunsch des/der Betroffenen, durch nahe Angehörige betreut zu werden, hat Vorrang vor Berufsbetreuer; Amtsermittlungspflicht § 26 FamFG.
Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in offener Einrichtung (§ 1832 BGB, vormals § 1906 Abs. 4 BGB a.F.): Bettgitter und Bauchgurt sind genehmigungspflichtig, wenn regelmäßig oder über längeren Zeitraum eingesetzt.
Grundstücksverkauf (§ 1849 BGB): Verkehrswertnachweis durch qualifiziertes Gutachten/Maklerwertindikation; auffallend niedriger Kaufpreis löst Prüfungspflicht aus.
Erbausschlagung (§ 1850 BGB): Gericht prüft wirtschaftliches Interesse der betreuten Person (Überschuldung, dingliche Lasten).
Weitere Rechtsprechung nicht aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über bundesgerichtshof.de, dejure.org oder openjur.de verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Aufgabenkreis prüfen
Liegt die geplante Maßnahme überhaupt im übertragenen Aufgabenkreis?
(Vermögenssorge / Gesundheitssorge / Aufenthaltsbestimmung — § 1815 BGB).
Fehlt der Aufgabenkreis, ist Erweiterung beim Gericht zu beantragen.
Tatbestand der Genehmigungspflicht prüfen
Subsumtion unter konkreten §§ 1848 ff. BGB bzw. §§ 1831, 1832 BGB.
Wunsch der betreuten Person ermitteln (§ 1821 BGB)
Auch bei genehmigungspflichtigen Geschäften ist der Wille der betreuten
Person primärer Maßstab.
Antrag beim Betreuungsgericht stellen
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Beizufügen:
Bei medizinischen Maßnahmen: ärztliches Zeugnis / Gutachten
Anhörung durch das Gericht abwarten
Persönliche Anhörung der betreuten Person grundsätzlich Pflicht
(§ 278 FamFG); bei Unterbringung Sachverständigengutachten
zwingend (§ 321 FamFG).
Genehmigungsbeschluss umsetzen
Geschäft erst nach Rechtskraft des Beschlusses vollziehen. Bei
Grundstücken: Beschluss als Anlage zum Notarvertrag.
Sachverhalt: Frau Hannelore K. (Heimbewohnerin, siehe Schwester-Skill)
wird zunehmend nachts unruhig, verlässt regelmäßig ihr Zimmer und gefährdet
sich durch Stürze. Die Pflegeheimleitung schlägt vor, nachts Bettgitter
anzubringen sowie ein leichtes Sedativum (Pipamperon 20 mg) zu verabreichen.
Prüfung:
2. Einschlägige Rechtsnorm: § 1832 BGB — Genehmigung bei
freiheitsentziehenden Maßnahmen in offener Einrichtung
3. Subsumtion:
Maßnahme: Bettgitter + sedierende Medikation
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rn. 27 ff. — auch in offener Einrichtung)
Sedativum: Wenn primär zur Bewegungseinschränkung verabreicht
(nicht therapeutisch), ebenfalls § 1832 BGB
Regelmäßigkeit: jede Nacht — Tatbestand erfüllt
4. Wille der betreuten Person: Frau K. wurde am 18.02.2026 befragt
(Aktenvermerk). Sie äußerte: "Ich will nicht eingesperrt sein, aber
hinfallen will ich auch nicht." Bei eingeschränkter Einsichtsfähigkeit
ist mutmaßlicher Wille zu erschließen — Schutz vor Sturzschäden hat
Priorität.
5. Ergebnis: genehmigungspflichtig. Antrag beim Betreuungsgericht
Berlin-Spandau, AZ XVII 0234/24.
6. Anlagen:
Ärztliches Zeugnis Dr. Petersen v. 02.03.2026 (Sturzgefahr)
1. Genehmigung vor Vollzug einholen
Geschäft erst nach Rechtskraft des Genehmigungsbeschlusses abschließen.
Vorzeitige Vollziehung führt zur schwebenden Unwirksamkeit (§ 1855 BGB).
2. "Bettgitter sind keine Freiheitsentziehung"
Verbreiteter Irrtum: Auch in offenen Einrichtungen sind Bettgitter und
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
24/12 Rn. 27 ff.). Einmalige kurzzeitige Maßnahme bei akuter Eigen-
gefährdung kann ohne Genehmigung erlaubt sein (Notstand).
3. Heimvertrag
Der Abschluss eines Heimvertrags durch den Betreuer ist regelmäßig nicht
nach § 1851 BGB genehmigungspflichtig, sondern Verwaltungsmaßnahme. Die
Auflösung der bisherigen Wohnung ist dagegen genehmigungspflichtig
(§ 1851 BGB), sofern Lebensmittelpunkt aufgegeben wird.
4. Schenkung an Familie
Schenkungen sind nach § 1854 BGB grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Ausnahme: anstandsbedingte Gelegenheitsgeschenke (Geburtstag, Weihnachten)
in angemessenem Umfang.
5. Erbausschlagung Frist
Erbausschlagung ist binnen 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall zu erklären
(§ 1944 BGB). Bei Genehmigungsbedürftigkeit (§ 1850 BGB) muss der Antrag
innerhalb der Sechswochenfrist beim Gericht eingehen; eine Hemmung
greift bei vorzeitiger Antragstellung.
6. Verkehrswert nicht belegt
Beim Grundstücksverkauf ist Verkehrswertgutachten oder Maklerwert-
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Behauptungen genügen nicht.
7. Vorsorgevollmacht verdrängt Betreuung
Vor Antragstellung prüfen, ob eine wirksame Vorsorgevollmacht besteht
(§ 1820 BGB). Der Bevollmächtigte ist vorrangig zu beteiligen; Betreuung
ist subsidiär.
Quellenpflicht
Bei jeder Ausgabe sind mindestens folgende Belege anzugeben:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Literatur nur bei vom Nutzer bereitgestellter oder lizenziert live geprüfter Quelle; keine Kommentarblindzitate.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden.
Dieser Skill ersetzt keine konkrete fachliche Beratung im Einzelfall.
Vor jeder genehmigungspflichtigen Maßnahme ist der Antrag durch den
verantwortlichen Betreuer zu prüfen.