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Liegt ein Zeitmietvertrag vor — § 575 BGB Voraussetzungen erfüllt?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Ordentliche Kündigung
§ 573 Abs. 1 BGB — berechtigtes Interesse des Vermieters erforderlich; abschließende Regelung (vgl. BGH, Urt. v. 24.09.2025 – VIII ZR 289/23 zur Vermieterperspektive bei Umbau/Verkauf).
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB — Eigenbedarf: Vermieter oder Familienangehörige (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2: Familienangehörige = namentlich aufzuführen); Nutzungswunsch muss ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar sein.
§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB — Wirtschaftliche Verwertung: angemessene wirtschaftliche Verwertung ohne Kündigung nicht möglich; strenge Voraussetzungen.
§ 573c Abs. 1 BGB — Kündigungsfristen nach Mietdauer: bis 5 Jahre: 3 Monate; bis 8 Jahre: 6 Monate; über 8 Jahre: 9 Monate.
Zugang bis zum dritten Werktag eines Monats = Fristbeginn dieses Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).
Außerordentliche fristlose Kündigung
§ 543 Abs. 1 BGB — wichtiger Grund, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Mietverhältnis fortzuführen.
§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB — Zahlungsverzug: lit. a bei zwei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils mind. eine Monatsmiete; lit. b Verzug über zwei Mietzeiträume mit mehr als einer Monatsmiete.
§ 543 Abs. 3 BGB — Abmahnungserfordernis vor Kündigung wegen Ruhestörung/Pflichtverletzung.
§ 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB — Schonfristzahlung heilt die fristlose Kündigung: vollständige Begleichung binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage. Die Schonfristzahlung wirkt nur für die fristlose, nicht die hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs (st. Rspr.).
Sozialklausel / Widerspruch
§ 574 BGB — Widerspruchsrecht des Mieters bei Härte; schriftlich.
§ 574b Abs. 2 BGB — Widerspruch spätestens zwei Monate vor Beendigung.
§ 574a BGB — Gerichtliche Bestimmung der Verlängerung bei Widerspruch.
BGH-Rechtsprechung (verifizierte Eckpunkte, Stand 05/2026)
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Mietkuendigung (Eigenbedarf/Zahlungsverzug)
Schadensersatz Mieter; Strafanzeige Betrug pruefen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Eigenbedarfskündigung
[Briefkopf Vermieter / Kanzlei] [Ort, Datum]
An [Mieterin / Mieter, Anschrift]
Kündigung gemäß §§ 573 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
namens und in Vollmacht der Vermieterin kündige ich das
Mietverhältnis über die Wohnung [Anschrift, Stockwerk, qm]
ordentlich zum [Datum nach § 573c BGB].
Berechtigtes Interesse — Eigenbedarf:
Die Bedarfsperson [Name, Verwandtschaftsgrad: z.B. Tochter
§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB] benötigt die Wohnung ab [Datum] zum
Zweck der Eigennutzung als Hauptwohnsitz. Die Bedarfsperson
lebt derzeit in [Situation, z.B. Wohngemeinschaft ohne eigenständige
Wohnung] und beabsichtigt [Beschreibung der konkreten Nutzung].
Eine andere geeignete freie Wohnung steht der Bedarfsperson
nicht zur Verfügung.
Bitte räumen Sie die Wohnung bis spätestens [Datum] und
übergeben Sie sie besenrein.
Hinweis auf Widerspruchsrecht §§ 574 ff. BGB gemäß
§ 568 Abs. 2 BGB: Sie können der Kündigung bis zwei Monate
vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich widersprechen,
wenn Sie Härtegründe iSv § 574 BGB geltend machen
(Datum Widerspruch spätestens: [Datum]).
[Unterschrift, Anwalt]
Zahlungsverzugskündigung (kombiniert)
Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB,
hilfsweise § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Ausstehende Mietzahlungen:
[Monat/Jahr]: EUR [Betrag]
[Monat/Jahr]: EUR [Betrag]
Gesamtrückstand: EUR [Betrag]
(mehr als zwei volle Monatsmieten iSv § 543 Abs. 2 Nr. 3
lit. a BGB / Rückstand über zwei Mietzeiträume iSv lit. b BGB)
Wir kündigen das Mietverhältnis hiermit fristlos gemäß § 543
Abs. 2 Nr. 3 BGB sowie hilfsweise ordentlich gemäß § 573
Abs. 2 Nr. 1 BGB zum nächst zulässigen Termin (§ 573c BGB).
Hinweis Schonfristzahlung § 569 Abs. 3 BGB: Die fristlose
Kündigung kann durch vollständige Begleichung aller ausstehenden
Beträge binnen zwei Monaten nach Zustellung einer Räumungsklage
geheilt werden. Die hilfsweise ordentliche Kündigung wegen
Zahlungsverzugs wird durch Schonfristzahlung nach gefestigter
BGH-Rechtsprechung nicht beruehrt; Aktenzeichen vor Verwendung
im Schriftsatz live ueber dejure.org verifizieren.
[Unterschrift]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast und Darlegungslast
Frage
Last
Beweismittel
Eigenbedarf — ernsthafte Absicht
Vermieter
Eidesstattliche Versicherung; Zeugen; Umstände
Vorgetäuschter Eigenbedarf
Mieter (Schadensersatz)
Keine Einzug nach Auszug; Vermietung an Dritte
Zahlungsverzug
Vermieter
Kontoauszüge; Mahnungen
Abmahnung bei Pflichtverletzung
Vermieter
Abmahnschreiben; Zugangsnachweis
Härtegründe Widerspruch
Mieter
Sozialberichte; Attest; Wohnungsmarktlage
Fristen und Verjährung
Frist
Dauer
Norm
Ordentliche Kündigung bis 5 Jahre Mietzeit
3 Monate zum Monatsende
§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB
Ordentliche Kündigung bis 8 Jahre Mietzeit
6 Monate zum Monatsende
§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB
Ordentliche Kündigung über 8 Jahre Mietzeit
9 Monate zum Monatsende
§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB
Zugang-Deadline ordentliche Kündigung
Bis 3. Werktag des Kalendermonats
§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB
Schonfristzahlung
2 Monate nach Räumungsklagezustellung
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
Widerspruch Mieter
Bis 2 Monate vor Beendigung
§ 574b Abs. 2 BGB
Räumungsklage nach fristloser Kündigung
Unverzüglich nach Ablauf; sonst Verwirkung möglich
Ernsthafte Nutzungsabsicht durch Belege und Zeugen; keine Weitervermietung nach Auszug
Kein Verwandtschaftsgrad nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Kreis der Angehörigen ist weit: Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Ehegatte
Eigenbedarf wegen Umbau- und Verkaufsabsicht missbraeuchlich
BGH, Urt. v. 24.09.2025 – VIII ZR 289/23: Eigenbedarf auch bei spaeterem Verkauf moeglich, wenn ernsthafte Gruende vorliegen und kein Rechtsmissbrauch hinzutritt
Haerteklausel § 574 BGB wegen Krankheit/Alter
BGH, Beschl. v. 26.08.2025 – VIII ZR 262/24: Tatgericht muss medizinische Tatsachen vollstaendig aufklaeren; widersprueche im SV-Gutachten genuegen nicht
Abmahnung nicht erfolgt
Bei Zahlungsverzug § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB keine Abmahnung erforderlich
Streitwert und Kosten
Streitwert Räumungsklage: Jahresbetrag der Miete § 41 Abs. 2 GKG.
AG-Kosten bei 12.000 EUR Streitwert: ca. 400 EUR Gerichtsgebühren erste Instanz.