Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte
Disclaimer (Schlüsselstelle)
Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt liegt insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 InsO vor. Die Antragspflicht beginnt zu laufen. Ohne Insolvenzanwalt sollte ab diesem Punkt nicht weitergearbeitet werden. Jede Tagesverzoegerung kann zur strafrechtlichen Haftung nach § 15a Abs. 4 InsO und zur zivilrechtlichen Haftung nach § 15b InsO führen.
Sofortmaßnahmen — innerhalb 24 Stunden
1. Insolvenzanwalt einschalten
- Insolvenzanwalt aus dem Profil (Skill
fortbestehensprognose-kaltstart-interview).
- Termin innerhalb der nächsten 48 Stunden.
- Vorlage: vollständige Prognosedokumentation aus Skill
prognose-dokumentation-stichtag.
2. Zahlungsverhalten anpassen — § 15b InsO
Mit Eintritt der Insolvenzreife dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind.
Ausnahmen (§ 15b Abs. 1 InsO):
- Zahlungen die zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind.
- Zahlungen die im Rahmen ordentlicher Geschäftstätigkeit unvermeidbar sind.
- Zahlungen aus zweckgebundener Treuhand (Sozialversicherungsbeitraege Lohnsteuer).
Praktisch:
- Sozialversicherungsbeitraege Arbeitnehmer-Anteil: weiter abführen (§ 266a StGB Pflicht zur Abführung).
- Lohn- und Gehaltszahlung: weiter (sonst gefährden der Betrieb).
- Lohnsteuer abführen.
- Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeben (auch wenn keine Zahlung erfolgt).
- Bezahlung von Lieferanten nur nach Abstimmung mit Insolvenzanwalt — Risiko § 15b InsO.
3. Frist § 15a InsO
| Insolvenzgrund | Frist nach Eintritt |
|---|
| Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO | drei Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO) |
| Überschuldung § 19 InsO | sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021) |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO | keine Antragspflicht — aber Antragsoption |
Achtung: Die Frist beginnt mit Eintritt des Insolvenzgrunds — nicht mit Kenntnis. Im Streit ist das objektive Datum maßgeblich.
Mittelfristige Optionen (zusammen mit Insolvenzanwalt)
Option A — Regelinsolvenzantrag
- Selbstantrag § 15 InsO.
- Antrag durch Insolvenzanwalt vorbereitet.
- Bei Eröffnung: Insolvenzverwalter übernimmt.
Option B — Eigenverwaltungsantrag (§ 270 ff. InsO)
- Geschäftsleitung bleibt im Amt (Sachwalter wird bestellt).
- Voraussetzungen Eigenverwaltungsplan strenge Bonitätsanforderung.
Option C — Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
- Bescheinigung eines erfahrenen Sanierungsanwalts oder WPs erforderlich (Aussichten auf Sanierung).
- Antrag auf Schutzschirm zur Erarbeitung eines Insolvenzplans.
Option D — StaRUG-Restrukturierungsrahmen
- Nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO (24-Monats-Prognose) — nicht bei akuter Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
- Restrukturierungsplan mit Gläubiger-Mehrheiten.
- Restrukturierungsbeauftragter durch Restrukturierungsgericht.
- Bescheinigung nach §§ 50 51 StaRUG (IDW S 9) wird empfohlen.
Prüfraster Auswahl Verfahren
verfahren-pruefraster:
zahlungsunfaehigkeit-eingetreten:
frist: drei-Wochen
optionen:
- Regelinsolvenzantrag (Selbstantrag)
- Eigenverwaltung (wenn Voraussetzungen erfüllt)
- Schutzschirmverfahren nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit
BEVOR Zahlungsunfähigkeit eintrat
ausgeschlossen: StaRUG (zu spaet)
überschuldung-eingetreten-aber-zahlungsfähig:
frist: sechs-Wochen
optionen:
- Regelinsolvenzantrag
- Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
pruefung-staerug: nur wenn drohende Zahlungsunfähigkeit
separat festgestellt werden kann (Prognose 24 Monate negativ)
drohende-zahlungsunfaehigkeit:
frist: keine
optionen:
Beratungsbedarf
In jedem Fall:
- Insolvenzanwalt (Skill
insolvenzrecht aus dem entsprechenden Plugin)
- Wirtschaftsprüfer bei IDW S 11 / S 9 Bescheinigung
- Sanierungsberater wenn Sanierungskonzept IDW S 6 erforderlich
Eskalation an Insolvenzanwalt
Schreiben an Insolvenzanwalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Geschäftsführer der [Firma]. Nach Erstellung der
Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO zum Stichtag [Datum] habe ich
das Ergebnis dass die Prognose negativ ausfaellt. Damit liegt
insolvenzrechtliche Überschuldung vor.
Stichtag: [Datum]
Anlass: [siehe Fortbestehensprognose Anlage]
Ergebnis: insolvenzrechtliche Überschuldung
Frist § 15a InsO: bis [Datum + sechs Wochen]
Ich bitte um umgehende Terminvereinbarung zur Prüfung des weiteren Vorgehens
(Regelinsolvenz / Eigenverwaltung / Schutzschirmverfahren / ggf. StaRUG).
Anlagen:
- Fortbestehensprognose mit allen Anlagen (Datum [...])
- Bilanz [Jahr]
- Aktuelle BWA SuSa
- 12-Monats-Liquiditätsplan
- Sanierungsbausteine-Empfehlung
Mit freundlichen Grüßen
[Geschäftsführer]
Auch im Zweifel
Wenn nicht klar ist ob die Prognose negativ ist (Grenzfall): lieber Anwalt einschalten als die Frist verstreichen lassen. Die Anwaltsgebuehr ist deutlich geringer als die persönliche Haftung.
Ausgabe
eskalation-an-insolvenzanwalt-<datum>.docx als Mitteilung.
- Termin im Kalender innerhalb 24 Stunden.
- Status-Eintrag im Sanierungsbausteine-Tracker: "Prüfung negativ — Eskalation eingeleitet".
- Ende dieses Plugin-Workflows; Fortführung im Plugin
insolvenzrecht durch Insolvenzanwalt.
Aktuelle Leitentscheidungen — Negative Prognose und Handlungspflichten (Stand Mai 2026)
Paragrafenkette Negative Prognose
§ 19 InsO (Ueberschuldung wenn Prognose negativ) → § 15a InsO (Antragspflicht 3/6 Wochen) → § 15b InsO (Zahlungsverbot) → § 43 GmbHG (Haftung GF) → §§ 283 ff. StGB (Bankrott-Strafbarkeit) → §§ 29 ff. StaRUG (letzte Chance StaRUG)
Triage — Sofortmassnahmen bei negativer Prognose
- Insolvenzanwalt sofort einschalten! Frist § 15a InsO laeuft ab heute: 6 Wochen (Ueberschuldung), 3 Wochen (ZU). Sofort-Kalender-Alarm.
- Zahlungen einfrieren? § 15b InsO: keine Zahlungen die Masse schmälern; Masselohn und Betriebskosten OK; Gesellschafterrueckzahlungen VERBOTEN.
- StaRUG-Option pruefen: Drohende ZU § 18 InsO? Dann StaRUG-Restrukturierungsplan als Alternative zum Insolvenzantrag.
- Dokumentation sichern: Alle Unterlagen fuer Insolvenzantrag vorbereiten: Verzeichnisse, Bilanzen, Glaeubigerliste, Antrag-Vorläufer.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.