| name | wenn-prognose-negativ-naechste-schritte |
| title | Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte |
| description | Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfaellt — Eskalations- und Pflichtenkatalog für den Geschäftsleiter. Antragspflicht § 15a InsO sechs Wochen bei Überschuldung drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsverbot § 15b InsO. Prüfung der drohenden Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO mit StaRUG-Option. Einbindung Insolvenzanwalt zwingend. Prüfung Selbstantrag oder Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren oder StaRUG-Restrukturierungsplan. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/fortbestehensprognose/skills/wenn-prognose-negativ-naechste-schritte |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
Wenn die Prognose negativ ist — nächste Schritte
Disclaimer (Schlüsselstelle)
Wenn die Fortbestehensprognose negativ ausfällt liegt insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 InsO vor. Die Antragspflicht beginnt zu laufen. Ohne Insolvenzanwalt sollte ab diesem Punkt nicht weitergearbeitet werden. Jede Tagesverzoegerung kann zur strafrechtlichen Haftung nach § 15a Abs. 4 InsO und zur zivilrechtlichen Haftung nach § 15b InsO führen.
Sofortmaßnahmen — innerhalb 24 Stunden
1. Insolvenzanwalt einschalten
- Insolvenzanwalt aus dem Profil (Skill
fortbestehensprognose-kaltstart-interview).
- Termin innerhalb der nächsten 48 Stunden.
- Vorlage: vollständige Prognosedokumentation aus Skill
prognose-dokumentation-stichtag.
2. Zahlungsverhalten anpassen — § 15b InsO
Mit Eintritt der Insolvenzreife dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind.
Ausnahmen (§ 15b Abs. 1 InsO):
- Zahlungen die zur Erhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind.
- Zahlungen die im Rahmen ordentlicher Geschäftstätigkeit unvermeidbar sind.
- Zahlungen aus zweckgebundener Treuhand (Sozialversicherungsbeitraege Lohnsteuer).
Praktisch:
- Sozialversicherungsbeitraege Arbeitnehmer-Anteil: weiter abführen (§ 266a StGB Pflicht zur Abführung).
- Lohn- und Gehaltszahlung: weiter (sonst gefährden der Betrieb).
- Lohnsteuer abführen.
- Umsatzsteuer Voranmeldungen abgeben (auch wenn keine Zahlung erfolgt).
- Bezahlung von Lieferanten nur nach Abstimmung mit Insolvenzanwalt — Risiko § 15b InsO.
3. Frist § 15a InsO
| Insolvenzgrund | Frist nach Eintritt |
|---|
| Zahlungsunfähigkeit § 17 InsO | drei Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO) |
| Überschuldung § 19 InsO | sechs Wochen (§ 15a Abs. 1 S. 2 InsO seit SanInsFoG 2021) |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit § 18 InsO | keine Antragspflicht — aber Antragsoption |
Achtung: Die Frist beginnt mit Eintritt des Insolvenzgrunds — nicht mit Kenntnis. Im Streit ist das objektive Datum maßgeblich.
Mittelfristige Optionen (zusammen mit Insolvenzanwalt)