| name | statthaftigkeit-47-vwgo |
| title | Statthaftigkeit § 47 VwGO |
| description | Mandant fragt ob Normenkontrollantrag gegen eine bestimmte Planung zulässig ist. § 47 Abs. 1 VwGO Statthaftigkeit Normenkontrolle. Prüfraster: Antragsgegenstand Bebauungsplan § 10 BauGB vorhabenbezogener B-Plan § 12 BauGB § 13a-B-Plan örtliche Bauvorschriften Art. 81 BayBO FNP grundsaetzlich nicht statthaft (Ausnahme Konzentrationsflaeche § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB) Inkrafttreten Norm. Output: Statthaftigkeits-Entscheidung. Abgrenzung zu antragsbefugnis-eigentuemer-nachbar (Befugnis) und jahresfrist-47-abs-2-vwgo (Frist). |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/normenkontrolle-bauleitplanung/skills/statthaftigkeit-47-vwgo |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
Statthaftigkeit § 47 VwGO
Zweck
Klärung, ob die angegriffene Vorschrift überhaupt Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein kann. Statthaftigkeit ist die erste der vier Zulässigkeits-Säulen und wird vor Antragsbefugnis, Frist und Rechtsschutzbedürfnis geprüft.
Schritt 1 — Grundtatbestand § 47 Abs. 1 VwGO
Wortlaut sinngemäß
- Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit
- Nr. 1: von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen sind, sowie von Rechtsverordnungen aufgrund § 246 Abs. 2 BauGB
- Nr. 2: von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften, sofern das Landesrecht dies bestimmt
Bayerische Landesregelung
- Art. 5 BayAGVwGO erweitert die Statthaftigkeit auf andere im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschriften
- Damit auch örtliche Bauvorschriften, kommunale Satzungen, Verordnungen erfasst
Schritt 2 — Bebauungsplan als Satzung
Klassischer qualifizierter B-Plan
- Erlassen als Satzung der Gemeinde § 10 Abs. 1 BauGB
- Mindestfestsetzungen Art Maß Bauweise überbaubare Grundstücksfläche § 30 Abs. 1 BauGB
- Statthaftigkeit unproblematisch
Einfacher B-Plan
- Festsetzungen unterhalb des qualifizierten Maßes
- § 30 Abs. 3 BauGB
- Trotzdem Satzung und statthaft
Vorhabenbezogener B-Plan § 12 BauGB
- Vorhaben- und Erschließungsplan plus B-Plan
- Wird als Satzung beschlossen § 10 BauGB
- Statthaft
B-Plan der Innenentwicklung § 13a BauGB
- Beschleunigtes Verfahren
- Verzicht auf Umweltprüfung im Einzelfall möglich
- Trotzdem Satzung und statthaft
- Häufiger Angriffspunkt: zu Unrecht beschleunigtes Verfahren gewählt
Vereinfachtes Verfahren § 13 BauGB
- Bei Änderungen oder Ergänzungen die Grundzüge nicht berühren
- Auch hier Satzung — Statthaftigkeit gegeben
Schritt 3 — Örtliche Bauvorschriften Art. 81 BayBO
Statthaftigkeitsgrundlage
- Art. 81 BayBO ermächtigt zu örtlichen Bauvorschriften als Satzung
- Insbesondere Stellplatzsatzung Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO
- Gestaltungssatzung Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 BayBO
- Werbeanlagensatzung Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
- Satzungsform — Statthaftigkeit unproblematisch nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. Art. 5 BayAGVwGO
Kombination mit B-Plan