statthaftigkeit-47-vwgo
Mandant fragt ob Normenkontrollantrag gegen eine bestimmte Planung zulässig ist. § 47 Abs. 1 VwGO Statthaftigkeit Normenkontrolle. Prüfraster: Antragsgegenstand Bebauungsplan § 10 BauGB vorhabenbezogener B-Plan § 12 BauGB § 13a-B-Plan örtliche Bauvorschriften Art. 81 BayBO FNP grundsaetzlich nicht statthaft (Ausnahme Konzentrationsflaeche § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB) Inkrafttreten Norm. Output: Statthaftigkeits-Entscheidung. Abgrenzung zu antragsbefugnis-eigentuemer-nachbar (Befugnis) und jahresfrist-47-abs-2-vwgo (Frist).
Quellinformationen
- Repository
- ThomasMoreAI/legal-skills-open
- Letzte Quellaktivität
- 1. Juni 2026 um 17:27
- Erkannte Sprache von SKILL.md
- Deutsch
- Sterne
- 40
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