| name | mietsenkungsverlangen |
| title | Mietsenkungsverlangen (Mietpreisbremse, WiStG, Wucher) |
| description | Mietersicht — prüfe eine laufende oder bei Vertragsschluss vereinbarte Miete auf Verstoss gegen die Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) gegen § 5 WiStG (Mietpreisueberhoehung) und gegen § 291 StGB (Wucher). Erzeugt eine qualifizierte Ruege nach § 556g Abs. 2 BGB mit Berechnung der zulässigen Miete Bezugnahme auf den amtlichen Mietspiegel und Aufforderung zur Rückzahlung. Disclaimer mehrfach im Text. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/mietrecht/skills/mietsenkungsverlangen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | real-estate |
| language | de |
Mietsenkungsverlangen (Mietpreisbremse, WiStG, Wucher)
Disclaimer (Schlüsselstelle)
Mietsenkungsverlangen sind streitanfällig. Die Mietpreisbremse gilt nur in Gebieten mit Landesverordnung (§ 556d Abs. 2 BGB). Vor Versand der qualifizierten Ruege eine anwaltliche oder mietervereinsseitige Prüfung einholen. Fehlerhafte Ruegen können Anspruechen entgegengehalten werden.
Workflow
Schritt 1 — Anwendbarkeit der Mietpreisbremse
- Vertragsschluss nach dem 1. Juni 2015 (§ 556d BGB ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft).
- Wohnung liegt in einem Gebiet mit Landesverordnung nach § 556d Abs. 2 BGB — Prüfung anhand
references/mietspiegel-quellen.md.
- Verordnung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig.
Schritt 2 — Ausnahmen prüfen (§§ 556e und 556f BGB)
- Vormiete wenn höher, darf weitergegeben werden (§ 556e Abs. 1 BGB).
- Modernisierung nach § 556e Abs. 2 BGB.
- Neubau Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014 ausgenommen (§ 556f Satz 1 BGB).
- Umfassende Modernisierung nach § 556f Satz 2 BGB ausgenommen.
Schritt 3 — Zulässige Miete berechnen
- Ortsübliche Vergleichsmiete nach Mietspiegel ermitteln (Spanne, Einordnung).
- Zulässig: ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent (§ 556d Abs. 1 BGB).
- Differenz zur tatsächlich gezahlten Miete berechnen.
Schritt 4 — Qualifizierte Ruege (§ 556g Abs. 2 BGB)
- Textform ausreichend.
- Tatsachen angeben, auf denen die Beanstandung beruht (Mietspiegelwerte, Wohnlage, Ausstattung).
- Rückforderung erst ab Zugang der Ruege (§ 556g Abs. 1 Satz 3 BGB) — auf zu viel gezahlte Miete.
Schritt 5 — Auskunftsanspruch (§ 556g Abs. 3 BGB)
- Mieter kann vom Vermieter Auskunft verlangen über Tatsachen, die für die Ausnahmen nach §§ 556e und 556f BGB massgebend sind.
Schritt 6 — Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG)
- Über zwanzig Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete bei Ausnutzung eines geringen Angebots.
- Ordnungswidrigkeit; überhöhter Teil ist nicht geschuldet.
Schritt 7 — Wucher (§ 291 StGB)
- Auffälliges Missverhältnis Miete zu Leistung plus Ausbeutung einer Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erheblicher Willensschwaeche.