| name | verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen |
| title | Verjährung: Bereicherung, AnfG und InsO-Anfechtung |
| description | Verjährung und Anfechtungsfristen trennen: § 195 und § 199 BGB für Bereicherung, § 15 AnfG, § 146 InsO mit Verweis auf regelmäßige BGB-Verjährung. Prüft Fristbeginn, Kenntnis, grob fahrlässige Unkenntnis, Hemmung, Anfechtungszeiträume §§ 130-135 InsO und keine pauschale Zehn-Jahres-Grenze ab Rechtshandlung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/bereicherungs-und-anfechtungsrecht-pruefer/skills/verjaehrung-bereicherung-anfechtung-fristen |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | bankruptcy |
| language | de |
Verjährung: Bereicherung, AnfG und InsO-Anfechtung
Triage — kläre vor der Prüfung
- Wann ist der Bereicherungs- oder Anfechtungsanspruch entstanden, und wann hatte der Gläubiger Kenntnis?
- Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) bereits abgelaufen?
- Welche BGB-Höchstfrist ist einschlägig, und ab welchem Zeitpunkt läuft sie wirklich?
- Wurde die Verjährung gehemmt (§§ 203 ff. BGB: Verhandlungen, Klageerhebung, Mahnbescheid)?
- Handelt es sich um eine Anfechtungsfrist (§§ 3, 4 AnfG; §§ 130–134 InsO) oder um die Verjährung des Rückgewähranspruchs (§ 15 AnfG; § 146 InsO)?
Zentrale Normen
§ 195 BGB (Regelverjährung drei Jahre) — § 199 BGB (Verjährungsbeginn und Höchstfristen) — §§ 203–213 BGB (Verjährungshemmung) — § 15 AnfG (Verjährung AnfG-Anspruch) — § 146 InsO (Verjährung InsO-Anfechtung) — §§ 3, 4 AnfG (Anfechtungsfristen zehn / vier Jahre) — §§ 130–135 InsO (Anfechtungszeiträume)
Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Übersicht Verjährungsfristen
| Anspruchsgrundlage | Verjährungsfrist | Beginn | Absolute Grenze |
|---|
| § 812 BGB | drei Jahre (§ 195 BGB) | Schluss des Jahres der Kenntnis (§ 199 Abs. 1) | zehn Jahre ab Entstehung (§ 199 Abs. 4) |
| § 11 AnfG | drei Jahre (§ 15 AnfG) | Kenntnis von Handlung und Anfechtungsgrund | zehn Jahre (§ 199 Abs. 4 analog) |
| §§ 129 ff. InsO | regelmäßige Verjährung nach BGB (§ 146 InsO) | nach BGB, regelmäßig Schluss des Jahres der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis | Höchstfristen nach § 199 BGB fallbezogen prüfen |