Diese Skill beantwortet die Frage vor jeder Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):
Ist eine Prüfung erforderlich — und wenn ja, welche Art?
Die Triage ist schneller als die DSFA-Generierung, aber ihr vorgelagert. Sie erstellt
die Folgenabschätzung nicht, sondern bestimmt, ob sie geboten ist.
Vier Klassifikationen:
FREIGABE — Keine gesonderte Prüfung. Standardschutzmaßnahmen gelten.
DSA ERFORDERLICH — Datenschutzprüfung vor oder begleitend zum Einsatz.
TDDDG (ehem. TTDSG): §§ 24 ff. — Einwilligung für Cookies/Endgerätezugriffe.
Art. 35 Abs. 4 DSGVO i. V. m. DSK-Positivliste — nationale Pflichttatbestände.
Leitentscheidungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
— Ungültigkeit EU-US-Privacy-Shield; Standardvertragsklauseln erfordern Transfer
Impact Assessment; maßgeblich für Art. 44 ff. DSGVO.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
— Automatisiertes Scoring als Entscheidung i. S. d. Art. 22 DSGVO, wenn Dritte
maßgeblich darauf abstellen; zentral für Triage von KI-/Scoring-Vorhaben.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
— Datenschutzrechtliche Haftung Art. 82 DSGVO; Beweislastverteilung.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
(Recht auf Vergessen I) — Datenschutz als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
(Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG); Abwägung mit Kommunikationsfreiheiten.
Kommentare
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
— DSFA-Pflicht, Schwellenwerte, Verhältnis zu nationalen Listen.
Systematische automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte inkl. Profiling mit
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO): [lit. a Einwilligung / lit. b Vertrag /
lit. c rechtliche Verpflichtung / lit. f berechtigte Interessen — oder "unklar"]
Nach Klassifikation immer anbieten: "Soll ich jetzt direkt mit der DSFA beginnen?"
Bei STOPP:
Konflikt benennen. Optionen: (A) Vorhaben umgestalten, (B) Richtlinie aktualisieren
(Vereinbarkeit mit Rechtsgrundlage prüfen). Keinen Weg vorschlagen, wenn keiner besteht.
Schritt 6: Weiterleitung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
KI-Folgenabschätzung erwägen.
Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG und Mitbestimmung (§§ 87 Abs. 1 Nr. 6,
94 BetrVG) prüfen.
Ausgabeformat
Ausgabe im Chat. Bei DSA, DSFA oder STOPP optional Protokolldatei:
~/datenschutz-triagen/triage-YYYY-MM-DD-[vorgang].md.
Sammel-Triage (Feature-Liste):
#
Vorgang
Klassifikation
Blocker
1
[Vorgang]
FREIGABE
—
2
[Vorgang]
DSA ERFORDERLICH
Rechtsgrundlage offen; AVV fehlt
3
[Vorgang]
DSFA PFLICHT
Art.-9-Daten, großer Umfang
4
[Vorgang]
STOPP
Zweckbindungsverstoß
Beispiel
Vorgang: ML-basiertes Kreditscoring für Bestandskunden; Ergebnis fließt in
automatisierte Kreditentscheidung.
Klassifikation: DSFA PFLICHT — Art. 35 Abs. 3 lit. a DSGVO: systematische
automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte mit erheblichen Auswirkungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
(Schufa-Scoring) reicht es, dass Dritte maßgeblich auf das Scoring abstellen.
DSB-Konsultation und Verarbeitungsverzeichnis-Eintrag (Art. 30) zwingend.
Risiken und typische Fehler
"Anonymisiert" = FREIGABE: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen
(Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Re-Identifikationsrisiko konkret prüfen.
"Wir machen das ähnlich": Bestehende, nie geprüfte Verarbeitungen legitimieren
keine neue. Bei anderem Umfang/Zweck/Kategorie: neu triagen.
"Nur ein Pilot": Pilot mit echten Personendaten unterliegt denselben Anforderungen.
"Der Anbieter regelt Datenschutz": AVV nach Art. 28 zwingend; Triage bleibt beim
Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
Inferred Data übersehen: Score, Risikoklasse, Präferenz = personenbezogenes Datum.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Quellenpflicht
Jede Klassifikation muss nennen: einschlägige DSGVO-/BDSG-Normen mit Artikel/Absatz,
DSK-Listenfundstelle bei DSFA-Pflicht, einschlägige Rechtsprechung in korrekter
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Beispiel Rechtsprechung:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beispiel Kommentar:
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Quellen / Updates
Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei Änderungen der DSK-Blacklist/Whitelist (Art. 35 Abs. 4/5 DSGVO), neuen EDSA-Leitlinien zur DSFA sowie KI-VO-Umsetzungsakten.
Querverweise:
datenschutzrecht/skills/dsfa-erstellung/SKILL.md — vollständige DSFA bei positiver Triage
datenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md — bei Drittlandbezug in der Triage
datenschutzrecht/skills/avv-pruefung/SKILL.md — bei Auftragsverarbeitung als Verarbeitungsbestandteil
Aktuelle Rechtsprechung (Ergaenzung v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.