Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Diese Skill beantwortet die Frage vor jeder Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA):
Ist eine Prüfung erforderlich — und wenn ja, welche Art?
Die Triage ist schneller als die DSFA-Generierung, aber ihr vorgelagert. Sie erstellt
die Folgenabschätzung nicht, sondern bestimmt, ob sie geboten ist.
Vier Klassifikationen:
FREIGABE — Keine gesonderte Prüfung. Standardschutzmaßnahmen gelten.
DSA ERFORDERLICH — Datenschutzprüfung vor oder begleitend zum Einsatz.
TDDDG (ehem. TTDSG): §§ 24 ff. — Einwilligung für Cookies/Endgerätezugriffe.
Art. 35 Abs. 4 DSGVO i. V. m. DSK-Positivliste — nationale Pflichttatbestände.
Leitentscheidungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
— Ungültigkeit EU-US-Privacy-Shield; Standardvertragsklauseln erfordern Transfer
Impact Assessment; maßgeblich für Art. 44 ff. DSGVO.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
— Automatisiertes Scoring als Entscheidung i. S. d. Art. 22 DSGVO, wenn Dritte
maßgeblich darauf abstellen; zentral für Triage von KI-/Scoring-Vorhaben.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
— Datenschutzrechtliche Haftung Art. 82 DSGVO; Beweislastverteilung.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
(Recht auf Vergessen I) — Datenschutz als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
(Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG); Abwägung mit Kommunikationsfreiheiten.
Kommentare
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
— DSFA-Pflicht, Schwellenwerte, Verhältnis zu nationalen Listen.
Systematische automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte inkl. Profiling mit
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO): [lit. a Einwilligung / lit. b Vertrag /
lit. c rechtliche Verpflichtung / lit. f berechtigte Interessen — oder "unklar"]
Nach Klassifikation immer anbieten: "Soll ich jetzt direkt mit der DSFA beginnen?"
Bei STOPP:
Konflikt benennen. Optionen: (A) Vorhaben umgestalten, (B) Richtlinie aktualisieren
(Vereinbarkeit mit Rechtsgrundlage prüfen). Keinen Weg vorschlagen, wenn keiner besteht.
Schritt 6: Weiterleitung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
KI-Folgenabschätzung erwägen.
Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG und Mitbestimmung (§§ 87 Abs. 1 Nr. 6,
94 BetrVG) prüfen.
Ausgabeformat
Ausgabe im Chat. Bei DSA, DSFA oder STOPP optional Protokolldatei:
~/datenschutz-triagen/triage-YYYY-MM-DD-[vorgang].md.
Sammel-Triage (Feature-Liste):
#
Vorgang
Klassifikation
Blocker
1
[Vorgang]
FREIGABE
—
2
[Vorgang]
DSA ERFORDERLICH
Rechtsgrundlage offen; AVV fehlt
3
[Vorgang]
DSFA PFLICHT
Art.-9-Daten, großer Umfang
4
[Vorgang]
STOPP
Zweckbindungsverstoß
Beispiel
Vorgang: ML-basiertes Kreditscoring für Bestandskunden; Ergebnis fließt in
automatisierte Kreditentscheidung.
Klassifikation: DSFA PFLICHT — Art. 35 Abs. 3 lit. a DSGVO: systematische
automatisierte Bewertung persönlicher Aspekte mit erheblichen Auswirkungen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
(Schufa-Scoring) reicht es, dass Dritte maßgeblich auf das Scoring abstellen.
DSB-Konsultation und Verarbeitungsverzeichnis-Eintrag (Art. 30) zwingend.
Risiken und typische Fehler
"Anonymisiert" = FREIGABE: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen
(Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Re-Identifikationsrisiko konkret prüfen.
"Wir machen das ähnlich": Bestehende, nie geprüfte Verarbeitungen legitimieren
keine neue. Bei anderem Umfang/Zweck/Kategorie: neu triagen.
"Nur ein Pilot": Pilot mit echten Personendaten unterliegt denselben Anforderungen.
"Der Anbieter regelt Datenschutz": AVV nach Art. 28 zwingend; Triage bleibt beim
Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DSGVO).
Inferred Data übersehen: Score, Risikoklasse, Präferenz = personenbezogenes Datum.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.
Quellenpflicht
Jede Klassifikation muss nennen: einschlägige DSGVO-/BDSG-Normen mit Artikel/Absatz,
DSK-Listenfundstelle bei DSFA-Pflicht, einschlägige Rechtsprechung in korrekter
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Beispiel Rechtsprechung:
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Beispiel Kommentar:
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Quellen / Updates
Stand: 05/2026. Aktualität prüfen bei Änderungen der DSK-Blacklist/Whitelist (Art. 35 Abs. 4/5 DSGVO), neuen EDSA-Leitlinien zur DSFA sowie KI-VO-Umsetzungsakten.
Querverweise:
datenschutzrecht/skills/dsfa-erstellung/SKILL.md — vollständige DSFA bei positiver Triage
datenschutzrecht/skills/drittlandstransfer-pruefung/SKILL.md — bei Drittlandbezug in der Triage
datenschutzrecht/skills/avv-pruefung/SKILL.md — bei Auftragsverarbeitung als Verarbeitungsbestandteil
Aktuelle Rechtsprechung (Ergaenzung v14.2)
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.