| name | einstellungspruefung |
| title | /arbeitsrecht:einstellungsprüfung |
| description | Prüfung von Arbeitsvertrag und Befristung bei Neueinstellungen: TzBfG (Sachgrund, Vorbeschaeftigungsverbot), AGG (diskriminierungsfreie Ausschreibung), AUeG (Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung), Nachweisgesetz sowie nachvertragliche Wettbewerbsverbote (§§ 74 ff. HGB). Liefert strukturiertes Memo mit Ampelbewertung. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/arbeitsrecht/skills/einstellungspruefung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | employment |
| language | de |
/arbeitsrecht:einstellungsprüfung
Triage zu Beginn — kläre vor der Einstellungsprüfung
- Soll das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet begründet werden?
- Falls befristet: Sachgrundlos (§ 14 Abs. 2 TzBfG) oder mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG)?
- Gab es bereits ein früheres Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber?
- Liegt ein Betriebsrat vor? (§ 99 BetrVG — Zustimmungspflicht ab 20 AN)
- Ist ein Wettbewerbsverbot geplant? Falls ja: Karenzentschädigung ≥ 50 % (§ 74 Abs. 2 HGB)?
- Stellenausschreibung vorhanden? AGG-Risiken geprüft?
Zentrale Anspruchsgrundlagen & Normen
- § 14 Abs. 2 TzBfG — sachgrundlose Befristung (max. 2 Jahre, max. 3 Verlängerungen)
- § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG — Vorbeschäftigungsverbot
- § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis der Befristungsabrede
- § 16 TzBfG — Rechtsfolge unwirksamer Befristung (gilt als unbefristet)
- § 17 TzBfG i.V.m. § 4 KSchG — Klagefrist 3 Wochen
- §§ 1–7, 11, 15 AGG — Diskriminierungsverbote, Entschädigungsansprüche
- § 611a BGB — Arbeitnehmerbegriff
- §§ 74–75 HGB — nachvertragliche Wettbewerbsverbote
- §§ 1–4 NachwG — Nachweispflichten ab 01.08.2022
- § 99 BetrVG — Zustimmung Betriebsrat zur Einstellung
- §§ 305–310 BGB — AGB-Kontrolle von Arbeitsvertragsbedingungen
Aktuelle Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Schritt-für-Schritt-Workflow
Schritt 1: Kontext und Unterlagen klären
- Arbeitsvertragsentwurf anfordern (oder Beschreibung des Arbeitsverhältnisses)
- Befristungsart festlegen (sachgrundlos § 14 Abs. 2 oder Sachgrund § 14 Abs. 1)
- Frühere Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber prüfen
- Betriebsratsgröße und -existenz klären
Schritt 2: Befristungsprüfung (§§ 14–17 TzBfG)
Sachgrundlose Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG):
- Gesamtdauer ≤ 2 Jahre?
- Anzahl der Verlängerungen ≤ 3?
- Vorbeschäftigungsverbot prüfen — bereits früher beim Arbeitgeber tätig? → Sachgrundlose Befristung gesperrt
- Ausnahme nach BVerfG 2018: sehr lange zurückliegende, ganz anders geartete Vorbeschäftigung?