Behandelt die Stromlieferungs-/Gasversorgungs-Sphäre: Grundversorger, Sonderkunden, Tarif-Änderung, Direktvermarktung, Endkundenrechte und Marktrollen-Pflichten.
Bei Versorger: Bilanzkreis-Vereinbarungen, GPKE-Prozesse-Stand
Schritt 1 — Grundversorgung § 36 EnWG
Grundversorger-Pflicht
Jeder zugelassene Energieversorger mit größtem Marktanteil im Netzgebiet Niederspannung / Gas-Niederdruck
Versorgungs-Pflicht für jeden Haushaltskunden, der sich nicht aktiv für einen anderen Vertrag entschieden hat
Grundversorgungs-Verordnung (StromGVV / GasGVV) als AGB
Tarif-Höhe
Wirtschaftlich angemessen
Veröffentlichungs-Pflicht im Internet und im Versorgungsgebiet
BNetzA-Marktmonitoring
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Tarif-Änderung
Schriftliche Mitteilung an Kunden mit 6 Wochen Vorlauf § 5 Abs. 2 StromGVV / GasGVV
Sonder-Kündigungs-Recht des Kunden
Vorab Plausibilisierungs-Berechnung
Schritt 2 — Sonderkunden / Sonderverträge
Anwendungsbereich
Haushaltskunden mit aktiver Anbieter-Wahl
Gewerbe-/Industrie-Kunden
Vertrags-AGB
AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB
Spezial-Recht des EnWG (insbesondere § 41 EnWG)
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Tarif-Anpassungs-Klauseln
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Transparenz-Erfordernis
Begrenzungs- und Ausgleichs-Mechanismen
Bei AGB-Unwirksamkeit: Vertrag mit ursprünglichem Preis fortgesetzt — erheblicher Schaden Versorger
Vertragslaufzeit § 41 EnWG
Mindest-Laufzeit max. 2 Jahre Haushalts-Stromverträge
Aufgaben zwischen alter Lieferant, neuer Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber
BNetzA-Festlegung MaBiS / WiM
Wechsel-Erleichterung
Bei Kunden-Wechsel: 24-Stunden-Wechsel (seit 06/2025)
Vorher 3 Wochen
Sicherstellung Versorgung
Datenschutz-Verzahnung
Schritt 5 — Lieferanten-Insolvenz und Ersatzversorger
Versorgungs-Unterbrechung-Schutz
Bei Insolvenz Lieferant Grundversorger übernimmt § 38 EnWG
Bei Gewerbe / Industrie Ersatzversorger
Versorgung läuft ohne Unterbrechung
Konsequenzen für Kunden
Tarif-Sprung (Grundversorgung typisch teurer)
Wechsel-Möglichkeit jederzeit ohne Mindest-Laufzeit
Schadensersatz gegen insolvenz Lieferant Insolvenz-Forderung
Massierungs-Konstellationen
2022 Energiekrise: zahlreiche Lieferanten in Insolvenz
Grundversorger-Last extrem
Sanktions-Aspekt § 24 EnSiG
Schritt 6 — Direktvermarktung Erzeugung
Direktvermarkter-Modell
EEG-Anlage verkauft Strom an Direktvermarkter
Direktvermarkter zahlt anzulegenden Wert minus Vermarktungs-Marge
Marktprämie wird von Direktvermarkter an Netzbetreiber abgewickelt
Bilanzkreis-Zuordnung
Anlage in Bilanzkreis Direktvermarkter
Datenmeldung WiM-Format
Stunden-Werte-Übertragung
PPA-Variante
Direkt zwischen Anlage und Industriekunden
Kein EEG-Pfad mehr
Bilanzkreis-Strukturen aufzubauen
Skill energierecht-projektfinanzierung
Schritt 7 — Stromkennzeichnung § 42 EnWG
Pflicht
Jeder Lieferant muss Stromherkunft-Mix offenlegen
Anteile: erneuerbar, fossil, Kernenergie, sonstig
Pro Tarif separate Kennzeichnung
Herkunftsnachweis (HKN)
UBA-Register HKN
Pro MWh erneuerbarer Strom ein HKN
Lieferant kauft HKN, um Tarif als "Ökostrom" auszuweisen
Greenwashing-Risiko
Ökostrom-Tarife mit fragwürdiger HKN-Herkunft
UWG-Streit Wettbewerbszentrale
Skill esg-greenwashing-csrd im umweltrecht
Schritt 8 — Endkundenrechte
Widerruf
Fernabsatz-Vertrag: 14 Tage Widerruf
Bei Telefonverkauf zusätzliche Bestätigungs-Anforderung
Schlechtleistung
Strom-/Gas-Lieferung unterbrochen
Mängelanspruch § 280 BGB
Schadenshöhe oft begrenzt durch AGB
Höhere Rechnung als erwartet
Verbrauchs-Schätzung vs. tatsächlicher Zähler-Stand
Schlechtschätzung-Widerspruch
Schiedsstelle Energie
Schiedsstelle Energie
Außergerichtliche Streitbeilegung
Kostenfrei für Verbraucher
Verbindlich für Lieferant (bis 10.000 €)
Schritt 9 — Marktstammdatenregister und Sanktionen
Eintragungs-Pflichten
Erzeugungs-Anlage § 5 MaStRV
Marktakteur § 5 Abs. 2 MaStRV
Speicher
Sanktionen § 35 MaStRV
Bei Nicht-Eintragung Bußgeld
EEG-Vergütungs-Sperre § 33 Abs. 6 EEG
Strenge BNetzA-Verwaltungspraxis
Schritt 10 — Mandanten-Strategie
Versorger / Lieferant
AGB-Kontrolle strikt
Tarif-Änderungs-Mitteilung mit Sonder-Kündigungs-Recht ordnungsgemäß
Bilanzkreis-Compliance sicherstellen
HKN-Quoten dokumentieren
Endkunde
Tarif-Vergleich nutzen
Bei Mängeln Schiedsstelle einschalten
Lieferanten-Wechsel jederzeit prüfen
Direktvermarkter
Anlagen-Portfolio strukturiert
Bilanzkreis-Pflichten sicherstellen
PPA-Optionen erschließen
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Verzahnung
energierecht-eeg-kwkg-erzeugung
energierecht-netz-speicher-zugang
energierecht-industriekunden
energierecht-projektfinanzierung
esg-greenwashing-csrd (Umweltrecht-Plugin)
verbraucherrecht
Quellen
EnWG 2024 §§ 36-42, 35a-f, 65, 75
StromGVV / GasGVV
StromPBG / EWPBG (Nachlauf)
MaStRV
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.