Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Behandelt die Stromlieferungs-/Gasversorgungs-Sphäre: Grundversorger, Sonderkunden, Tarif-Änderung, Direktvermarktung, Endkundenrechte und Marktrollen-Pflichten.
Bei Versorger: Bilanzkreis-Vereinbarungen, GPKE-Prozesse-Stand
Schritt 1 — Grundversorgung § 36 EnWG
Grundversorger-Pflicht
Jeder zugelassene Energieversorger mit größtem Marktanteil im Netzgebiet Niederspannung / Gas-Niederdruck
Versorgungs-Pflicht für jeden Haushaltskunden, der sich nicht aktiv für einen anderen Vertrag entschieden hat
Grundversorgungs-Verordnung (StromGVV / GasGVV) als AGB
Tarif-Höhe
Wirtschaftlich angemessen
Veröffentlichungs-Pflicht im Internet und im Versorgungsgebiet
BNetzA-Marktmonitoring
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Tarif-Änderung
Schriftliche Mitteilung an Kunden mit 6 Wochen Vorlauf § 5 Abs. 2 StromGVV / GasGVV
Sonder-Kündigungs-Recht des Kunden
Vorab Plausibilisierungs-Berechnung
Schritt 2 — Sonderkunden / Sonderverträge
Anwendungsbereich
Haushaltskunden mit aktiver Anbieter-Wahl
Gewerbe-/Industrie-Kunden
Vertrags-AGB
AGB-Kontrolle §§ 305 ff. BGB
Spezial-Recht des EnWG (insbesondere § 41 EnWG)
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Tarif-Anpassungs-Klauseln
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Transparenz-Erfordernis
Begrenzungs- und Ausgleichs-Mechanismen
Bei AGB-Unwirksamkeit: Vertrag mit ursprünglichem Preis fortgesetzt — erheblicher Schaden Versorger
Vertragslaufzeit § 41 EnWG
Mindest-Laufzeit max. 2 Jahre Haushalts-Stromverträge
Aufgaben zwischen alter Lieferant, neuer Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber
BNetzA-Festlegung MaBiS / WiM
Wechsel-Erleichterung
Bei Kunden-Wechsel: 24-Stunden-Wechsel (seit 06/2025)
Vorher 3 Wochen
Sicherstellung Versorgung
Datenschutz-Verzahnung
Schritt 5 — Lieferanten-Insolvenz und Ersatzversorger
Versorgungs-Unterbrechung-Schutz
Bei Insolvenz Lieferant Grundversorger übernimmt § 38 EnWG
Bei Gewerbe / Industrie Ersatzversorger
Versorgung läuft ohne Unterbrechung
Konsequenzen für Kunden
Tarif-Sprung (Grundversorgung typisch teurer)
Wechsel-Möglichkeit jederzeit ohne Mindest-Laufzeit
Schadensersatz gegen insolvenz Lieferant Insolvenz-Forderung
Massierungs-Konstellationen
2022 Energiekrise: zahlreiche Lieferanten in Insolvenz
Grundversorger-Last extrem
Sanktions-Aspekt § 24 EnSiG
Schritt 6 — Direktvermarktung Erzeugung
Direktvermarkter-Modell
EEG-Anlage verkauft Strom an Direktvermarkter
Direktvermarkter zahlt anzulegenden Wert minus Vermarktungs-Marge
Marktprämie wird von Direktvermarkter an Netzbetreiber abgewickelt
Bilanzkreis-Zuordnung
Anlage in Bilanzkreis Direktvermarkter
Datenmeldung WiM-Format
Stunden-Werte-Übertragung
PPA-Variante
Direkt zwischen Anlage und Industriekunden
Kein EEG-Pfad mehr
Bilanzkreis-Strukturen aufzubauen
Skill energierecht-projektfinanzierung
Schritt 7 — Stromkennzeichnung § 42 EnWG
Pflicht
Jeder Lieferant muss Stromherkunft-Mix offenlegen
Anteile: erneuerbar, fossil, Kernenergie, sonstig
Pro Tarif separate Kennzeichnung
Herkunftsnachweis (HKN)
UBA-Register HKN
Pro MWh erneuerbarer Strom ein HKN
Lieferant kauft HKN, um Tarif als "Ökostrom" auszuweisen
Greenwashing-Risiko
Ökostrom-Tarife mit fragwürdiger HKN-Herkunft
UWG-Streit Wettbewerbszentrale
Skill esg-greenwashing-csrd im umweltrecht
Schritt 8 — Endkundenrechte
Widerruf
Fernabsatz-Vertrag: 14 Tage Widerruf
Bei Telefonverkauf zusätzliche Bestätigungs-Anforderung
Schlechtleistung
Strom-/Gas-Lieferung unterbrochen
Mängelanspruch § 280 BGB
Schadenshöhe oft begrenzt durch AGB
Höhere Rechnung als erwartet
Verbrauchs-Schätzung vs. tatsächlicher Zähler-Stand
Schlechtschätzung-Widerspruch
Schiedsstelle Energie
Schiedsstelle Energie
Außergerichtliche Streitbeilegung
Kostenfrei für Verbraucher
Verbindlich für Lieferant (bis 10.000 €)
Schritt 9 — Marktstammdatenregister und Sanktionen
Eintragungs-Pflichten
Erzeugungs-Anlage § 5 MaStRV
Marktakteur § 5 Abs. 2 MaStRV
Speicher
Sanktionen § 35 MaStRV
Bei Nicht-Eintragung Bußgeld
EEG-Vergütungs-Sperre § 33 Abs. 6 EEG
Strenge BNetzA-Verwaltungspraxis
Schritt 10 — Mandanten-Strategie
Versorger / Lieferant
AGB-Kontrolle strikt
Tarif-Änderungs-Mitteilung mit Sonder-Kündigungs-Recht ordnungsgemäß
Bilanzkreis-Compliance sicherstellen
HKN-Quoten dokumentieren
Endkunde
Tarif-Vergleich nutzen
Bei Mängeln Schiedsstelle einschalten
Lieferanten-Wechsel jederzeit prüfen
Direktvermarkter
Anlagen-Portfolio strukturiert
Bilanzkreis-Pflichten sicherstellen
PPA-Optionen erschließen
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Verzahnung
energierecht-eeg-kwkg-erzeugung
energierecht-netz-speicher-zugang
energierecht-industriekunden
energierecht-projektfinanzierung
esg-greenwashing-csrd (Umweltrecht-Plugin)
verbraucherrecht
Quellen
EnWG 2024 §§ 36-42, 35a-f, 65, 75
StromGVV / GasGVV
StromPBG / EWPBG (Nachlauf)
MaStRV
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.