Unternehmen wird verkauft oder Betrieb geht auf neuen Inhaber über und Arbeitnehmer fragen nach Rechten oder Kündigungsschutz. Prüfraster Identitätswahrung wirtschaftliche Einheit EuGH-Suezen-Kriterien § 613a BGB. Pflicht zur Unterrichtung § 613a Abs. 5 BGB schriftlich vollständig. Widerspruchsrecht Arbeitnehmer § 613a Abs. 6 BGB Frist ein Monat. Haftung Erwerber und Veraeusserer § 613a Abs. 2 BGB gesamtschuldnerisch. Kündigungsverbot § 613a Abs. 4 BGB wegen Betriebsuebergang. Output Prüf-Memo Übergangsprotokoll BR-Beteiligung § 111 BetrVG Interessenausgleich Sozialplan.
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Unternehmen wird verkauft oder Betrieb geht auf neuen Inhaber über und Arbeitnehmer fragen nach Rechten oder Kündigungsschutz. Prüfraster Identitätswahrung wirtschaftliche Einheit EuGH-Suezen-Kriterien § 613a BGB. Pflicht zur Unterrichtung § 613a Abs. 5 BGB schriftlich vollständig. Widerspruchsrecht Arbeitnehmer § 613a Abs. 6 BGB Frist ein Monat. Haftung Erwerber und Veraeusserer § 613a Abs. 2 BGB gesamtschuldnerisch. Kündigungsverbot § 613a Abs. 4 BGB wegen Betriebsuebergang. Output Prüf-Memo Übergangsprotokoll BR-Beteiligung § 111 BetrVG Interessenausgleich Sozialplan.
Handelt es sich um einen Asset Deal, Share Deal oder Outsourcing?
Wird Personal mitübernommen oder nur Funktionen?
Besteht ein Betriebsrat (Mitbestimmung § 111 BetrVG)?
Sind Tarifverträge anwendbar, die auf den Erwerber übergehen sollen?
Welche Schlüsselpersonen könnten widersprechen?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Eingaben
Vertragsentwurf der Transaktion (APA / SPA / Outsourcing-Vertrag)
Beschreibung des übergehenden Bereichs (Produktion, Dienstleistung, Funktion)
Personalliste (alle betroffenen Mitarbeiter mit Eintrittsdatum, Funktion)
Inventarliste (Maschinen, Software, Räume)
Kundenbeziehungen und Verträge
Zeitplan der Transaktion
Betriebsrats-Status (Betriebsrat vorhanden?)
Anwendbare Tarifverträge
Zentrale Anspruchsgrundlagen & Normen
§ 613a Abs. 1 BGB — Eintrittswirkung des Erwerbers in Rechte und Pflichten
§ 613a Abs. 2 BGB — gesamtschuldnerische Haftung Erwerber/Veräußerer (Veräußerer haftet 1 Jahr für vorher fällig gewordene Ansprüche)
§ 613a Abs. 4 BGB — Kündigungsverbot wegen Betriebsübergangs (beidseitig)
§ 613a Abs. 5 BGB — Pflicht zur schriftlichen Unterrichtung der Arbeitnehmer
§ 613a Abs. 6 BGB — Widerspruchsrecht; Frist: 1 Monat ab Zugang der Unterrichtung
§§ 111, 112, 113 BetrVG — Unterrichtung und Beratung Betriebsrat; Interessenausgleich; Sozialplan; Nachteilsausgleich bei Verletzung
§§ 322 ff., 324 UmwG — Umwandlungsrecht; § 613a entsprechend anwendbar bei Spaltung und Verschmelzung
§ 125 InsO — erleichterte Kündigung im Insolvenzverfahren; § 613a BGB gilt auch in Insolvenz
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schriftlich; an jeden betroffenen Arbeitnehmer persönlich
Vor dem Übergang (rechtzeitig, nicht am Tag des Vollzugs)
Pflichtangaben:
Zeitpunkt / geplanter Zeitpunkt des Übergangs
Grund des Übergangs
Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen für die Arbeitnehmer
Vorgesehene Maßnahmen
Widerspruchsrecht mit Frist (§ 613a Abs. 6 BGB)
Folge fehlerhafter Unterrichtung:
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Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung
Schritt 4 — Widerspruchsrecht § 613a Abs. 6 BGB
Frist: 1 Monat ab Zugang der ordnungsgemäßen Unterrichtung
Bei fehlerhafter Unterrichtung: Frist läuft nicht
Wirkung des Widerspruchs: Arbeitsverhältnis verbleibt beim Veräußerer
Veräußerer kann bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit betriebsbedingt kündigen
Strategisches Risiko: Schlüsselpersonen können widersprechen → Kommunikationsstrategie vor Vollzug wichtig
Schritt 5 — Kündigungsverbot § 613a Abs. 4 BGB
Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist unwirksam — beidseitig (Veräußerer und Erwerber)
Kündigungen aus anderen Gründen (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt aus anderen Gründen) bleiben möglich
Beweislast: Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung nicht wegen des Übergangs ausgesprochen wurde
Schritt 6 — Haftung § 613a Abs. 2 BGB
Erwerber haftet für alle nach Übergang fälligen Ansprüche
Veräußerer haftet 1 Jahr gesamtschuldnerisch für vor Übergang fällig gewordene Ansprüche
Erwerber haftet auch für vorher fällig gewordene Ansprüche nach der Eintrittstheorie
Schritt 7 — Betriebsrat-Information § 111 BetrVG
Bei Betriebsänderung (> 20 Arbeitnehmer betroffen): Unterrichtungs- und Beratungspflicht
Interessenausgleich (§ 112 BetrVG): Verhandlungspflicht, kein Einigungszwang
Sozialplan (§ 112 BetrVG): Einigungszwang über Leistungen an betroffene Arbeitnehmer; erzwingbar über Einigungsstelle
Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG bei Verletzung der Interessenausgleichspflicht
Schritt 8 — Praktische Schritte
Schritt
Verantwortlich
Frist
Identifikation übergehender Bereich
Berater, Mandant
Vor Vertragsunterzeichnung
Personalliste fertigen
HR Veräußerer
Mehrere Wochen vor Closing
Unterrichtungs-Entwurf § 613a Abs. 5
Berater
3–4 Wochen vor Closing
Unterrichtung versenden
Veräußerer / Erwerber
Vor Closing
Widerspruchsfrist abwarten
—
1 Monat ab Unterrichtung
Betriebsrat-Information § 111 BetrVG
Veräußerer
Rechtzeitig vor Vollzug
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Arbeitnehmer will Betriebsuebergang anfechten
Widerspruchserklaerung nach § 613a Abs. 6 BGB; Template unten
Variante A — Arbeitnehmer will beim neuen Betriebsinhaber bleiben
Uebergang hinnehmen; nur Konditionen-Pruefung sicherstellen
Variante B — Betriebsuebergang rechtlich zweifelhaft
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template Betriebsübergangsanalyse
Adressat: Mandant (Erwerber oder Veräußerer) — Tonfall: sachlich-juristisch
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.