| name | gutachten-uebung |
| title | Gutachtenstil-Übung |
| description | Gutachten Uebung für Jurastudium und Examensvorbereitung: Anwendungsfall Student bearbeitet Uebungsfall und soll Klausurtechnik Gutachtenstil Subsumtion und Zeitmanagement trainieren. Gutachtenstil mit Obersatz Definiton Subsumtion Ergebnis, Tatbestaende, Methodenlehre Buergerliches Recht Strafrecht öffentliches Recht. Prüfraster Gutachten-Schema korrekt, Definitionen vollständig, Subsumtion in richtiger Reihenfolge, Zeitlimit simuliert. Output kommentierte Musterlösung mit Hinweisen zu Klausurtechnik. Abgrenzung zu Subsumtionslehre für reine Methodik und zu Examensvorbereitung-Fragen. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jurastudium/skills/gutachten-uebung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | general |
| language | de |
Gutachtenstil-Übung
Zweck
Der Gutachtenstil ist die Grundtechnik jeder deutschen Juristenklausur. Er folgt dem Schema:
Obersatz → Definition → Subsumtion → Ergebnis
Diese Skill bewertet die Struktur einer eingereichten Klausurbearbeitung oder erzeugt einen Übungssachverhalt, auf den der Nutzer eine Lösung schreibt. Feedback ist strukturell und inhaltlich, aber die Klausur wird nie umgeschrieben — das ist Lernarbeit des Studierenden.
Kein Umschreiben. Die Unterlagen lassen die rechtliche Einordnung offen. Der Skill zeigt Defizite, benennt Techniken, gibt maximal ein bis zwei markierte Formulierungsbeispiele zu Demonstrationszwecken — nie zur Übernahme.
Eingaben
- Sachverhalt (eigener Übungssachverhalt oder skill-generierter Klausurfall)
- Lösung des Studierenden (als Text einfügen)
- Rechtsgebiet (BGB AT, Schuldrecht, Sachenrecht, StGB AT/BT, VerwR, Öffentliches Recht etc.)
- Prüfungsformat (Erste Prüfung / Zweite Staatsprüfung / Hausarbeit / Seminararbeit)
- Optional: Schwerpunktprobleme (z. B. "Schwerpunkt: Kausalität im Deliktsrecht")
Rechtlicher Rahmen
Der Gutachtenstil ist keine Gesetzesnorm, sondern methodische Grundlage deutschen juristischen Denkens. Maßgeblich sind:
Methodenlehre und Auslegungslehre:
- Looschelders/Roth, Juristische Methodik im Prozess der Rechtsanwendung, 1996
- Schmalz, Methodenlehre für das juristische Studium, 4. Aufl. 1998
Anspruchsgrundlagenprüfung (BGB):
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Strafrecht — Deliktsaufbau:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kommentare und Literatur:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
EU-Recht im Gutachten:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.