| name | jveg-gerichtsschreiben-pruefung |
| title | JVEG-Gerichtsschreiben-Pruefung |
| description | Gerichtsschreiben zur JVEG-Kostenkuerzung rechtlich prüfen und widersprechen. Normen: §§ 2 4 JVEG, GKG. Prüfraster: Kuerzungsbegründung, fehlerhafte Berechnung, Widerspruchsmöglichkeit. Output: Widerspruchsschreiben gegen JVEG-Kuerzung. Abgrenzung: nicht formelle Beschwerde. |
| author | Klotzkette |
| author_url | https://github.com/Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tree/main/jveg-kostenpruefer/skills/jveg-gerichtsschreiben-pruefung |
| license | Apache-2.0 |
| version | 0.1.0 |
| execution_mode | open |
| jurisdiction | de |
| practice | litigation |
| language | de |
JVEG-Gerichtsschreiben-Pruefung
Aufgabe
Analysiere Schreiben des Kostenbeamten oder des Gerichts zu JVEG-Vergütungsansprüchen und identifiziere Tatbestandsfehler, Ermessensfehler und unrechtmäßige Beleganforderungen.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Schreibentyp: Anforderungsschreiben, Kürzungsmitteilung, Festsetzungsbeschluss oder Ablehnungsbescheid?
- Beanstandete Positionen: Welche Vergütungspositionen sind gekürzt oder abgelehnt worden?
- Begründung des Gerichts: Auf welche Normen und Tatsachen stützt das Gericht seine Entscheidung?
- Beleganforderungen: Werden Belege verlangt, die über das JVEG-Erforderliche hinausgehen?
- Fristen: Besteht Antwort- oder Rechtsmittelfrist?
Speziallogik: Zerlegung in prüfbare Aussagen
Jede Aussage des Gerichtsschreibens wird als prüfbare Hypothese behandelt:
- Normaussage: Ist die zitierte Norm korrekt angewandt?
- Tatsachenaussage: Stimmen die angenommenen Tatsachen mit dem Sachverhalt überein?
- Rechtsfolgenaussage: Ist die gezogene Rechtsfolge (Kürzung, Wegfall) normkonform?
Zentrale Normen
- § 4 JVEG (Festsetzung)
- § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung)
- § 8a JVEG (Kürzung/Wegfall)
- § 5 JVEG (Fahrtkosten)
- § 23 JVEG (Fristen)
- § 286 ZPO (Freie Beweiswürdigung — Prüfmaßstab für Tatsachenfeststellungen)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Eingang eines Schreibens des Kostenbeamten oder Gerichts zu JVEG-Positionen.
Arbeitsweise