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drohende-zahlungsunfaehigkeit-paragraph-18-inso

Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO feststellen: Berater oder GF prüft ob StaRUG-Zugangsberechtigung besteht. Normen: § 18 InsO (drohende ZU), § 17 InsO (aktuelle ZU), § 19 InsO (Überschuldung), § 1 StaRUG (Zugangsberechtigung). Prüfraster: Prognosezeitraum 24 Monate, Wahrscheinlichkeitsmassstab ueberwiegend wahrscheinlich, Abgrenzung zu § 17 InsO. Output Prüf-Memo drohende ZU, StaRUG-Zugangsberechtigung-Nachweis. Abgrenzung: Fortbestehensprognose (§ 19 InsO) siehe fortbestehensprognose-zweistufig; Insolvenzantragspflicht siehe insolvenzantragspflicht-paragraph-15a-inso-und-drei-wochen-frist.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
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