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inso-grundtatbestand-129-glaeubigerbenachteiligung

Grundvoraussetzungen der Insolvenzanfechtung nach § 129 InsO klären: Rechtshandlung, objektive Gläubigerbenachteiligung, Kausalität. Normen: § 129 InsO. Prüfraster: Rechtshandlungsbegriff, unmittelbare vs. mittelbare Benachteiligung, Kausalitätsprüfung. Output: Checkliste Grundtatbestand als Einstieg für §§ 130 ff. InsO. Abgrenzung: nicht AnfG (ohne Insolvenzeröffnung).

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
1. Juni 2026 um 17:27
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
Forks
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