Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Treuenfels Yamamoto Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, LL.M. (Oxford)
Rechtsgrundlagen
§§ 1–30g BetrAVG (vollständig anwendbar auf Altzusagen, soweit nach dem 22.12.1974 erteilt)
§ 1b BetrAVG (Unverfallbarkeit — historische Fristen: bis 1999 fünf Jahre + Alter 35; ab 2001 fünf Jahre + Alter 30; seit 2018 drei Jahre + Alter 21)
§ 30f BetrAVG (Übergangsregelungen — Schutz für Zusagen zwischen 1975 und 2001)
§ 30g BetrAVG (Übergangsregelungen für Zusagen vor 1975 — Sonderregelungen)
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
BetrVG § 99 ff. (Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen — Relevanz für historische Sonderzusagen leitende Angestellte)
§ 6a EStG (Steuerliche Passivierungspflicht für Direktzusagen — auch Altzusagen)
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Dr. von Sompeh-Ostermann entwickelt für jeden Mandanten ein strukturiertes Inventory-System (Global Plan Inventory — auf Deutschland bezogen: Deutschland-Inventory).
Inventory-Dimensionen:
Zusage-Ebene:
Zusagegeber (Gesellschaft, ggf. Muttergesellschaft als Schuldbeitrittspartnerin)
Zusagedatum (entscheidet über anwendbare Unverfallbarkeitsfristen)
Zusageart (Leistungs-, beitragsorientierte Leistungs-, Beitragszusage mit Mindestleistung)
Durchführungsweg
Kollektiv- oder Einzelzusage; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung
Anrechnungsklauseln auf gesetzliche Rente: Wie werden Rentenreformen (Absenkung Rentenniveau) berücksichtigt?
Vorstandsversorgungsordnungen (Dienstvertrag-basiert) — steuerliche Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG besonders prüfen
Schritt 2: Altzusagen-Spezifika (1970er/1980er)
Typische Problemfelder bei Altzusagen der 1970er und 1980er:
Gesamtversorgungssystem
Viele Unternehmen hatten bis in die 1990er Jahre Gesamtversorgungssysteme: Die Betriebsrente soll zusammen mit der gesetzlichen Rente ein bestimmtes Gesamtversorgungsniveau (z.B. 75 % des letzten Nettogehalts) erreichen. Durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus steigt die Betriebsrente automatisch — latentes Risiko.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schriftformprobleme
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Versorgungstarifverträge
In zahlreichen Branchen existieren Versorgungstarifverträge (chemische Industrie — ChemTV, Metalltarifverträge, Banken-TV, öffentlicher Dienst ATV/ATV-K). Diese binden tarifgebundene Arbeitgeber und sind durch Betriebsvereinbarung grundsätzlich nicht unterschreitbar (§ 4 Abs. 3 TVG — Günstigkeitsprinzip).
Besonderer Prüfbedarf:
Tarifbindung des Mandanten? (Mitgliedschaft AG-Verband, Haus-TV)
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Branchenspezifische TV: Eigene Systeme oft abweichend von §§ 1 ff. BetrAVG (z.B. eigene Unverfallbarkeitsfristen, eigene Anpassungsregelungen)
Sonderzusagen Führungskräfte
Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) und Vorstände haben häufig individuelle Versorgungsvereinbarungen im Dienstvertrag. Diese sind zu inventarisieren und auf:
Schriftformkonformität (§ 6a EStG verlangt Schriftlichkeit für Steueranerkennung)
CHECKLISTE ALTZUSAGEN-AUDIT
Treuenfels Yamamoto · Dr. von Sompeh-Ostermann
DOKUMENTATIONS-CHECK:
□ Alle Versorgungsordnungen (einschl. Vorgängerversionen) vorhanden?
□ Betriebsvereinbarungen mit BAV-Bezug vollständig erfasst?
□ Dienstverträge leitende Angestellte und Vorstände mit Versorgungsregelungen?
□ Mündliche Zusagen / betriebliche Übung: Zeugen, Protokolle, Schriftverkehr?
□ Tarifverträge mit Versorgungsregelungen (alle Versionen seit Gründung)?
□ Alle Änderungsvereinbarungen zu Versorgungsordnungen (Aktennotizen, Protokolle)?
RECHTLICHE ANALYSE:
□ Unverfallbarkeitsfristen korrekt angewendet (historische Fristen § 30f BetrAVG)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
□ § 16-Anpassungshistorie vollständig und rechtmäßig dokumentiert?
□ Gesamtversorgungsklauseln: Anrechnungsmechanismus bei Rentenreform analysiert?
□ Tarifbindung aktuell und historisch gecheckt (TV-Ansprüche von Arbeitnehmern)?
□ Sonderzusagen FK: § 6a EStG-Konformität (Schriftform, Alter bei Zusage, Erdienbarkeit)?
□ Keine rechtswidrigen Eingriffe in Stufe-1-Positionen erkennbar?
QUANTITATIVE PRÜFUNG:
□ IAS 19-Gutachten aktuell (höchstens zwölf Monate alt)?
□ Aktuarielle Annahmen plausibel (Diskontierungszins, Sterbetafeln DAV 2004 R)?
□ HGB-Rückstellungen vollständig gebildet?
□ PSV-Meldungen vollständig und korrekt?
□ Pensionskassen-Funding-Status geprüft (§ 233 VAG)?
Fallstricke
Gesamtversorgungsklauseln und Rentenabsenkung: Bei Gesamtversorgungszusagen führt die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus (Reformen seit 2001) zu automatisch steigenden Betriebsrenten. Dieser Mechanismus ist bilanziell oft unzureichend modelliert.
Historische Unverfallbarkeitsfristen: Bis zum 1.1.2001 galten fünf Jahre + Alter 35; ab 2001 fünf Jahre + Alter 30. Falsche Anwendung führt zu rechtswidrigem Anwartschaftsverfall — nachzuversteuernde Ansprüche ex-Arbeitnehmer.
Betriebliche Übung Altzusagen: Jahrzehntelange einheitliche Handhabung kann eine Versorgungszusage durch betriebliche Übung begründen — auch ohne formale VO oder BV. Insbesondere Weihnachtsgeldversprechen, Ruhegehaltszahlungen an frühere Mitarbeiter ohne formale Grundlage.
§ 6a EStG — Erdienbarkeit: Sonderzusagen an Vorstände/GF, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor Regelaltersgrenze erteilt werden, sind steuerlich nicht rückstellungsfähig (mangelnde Erdienbarkeit gem. § 6a Abs. 2 Nr. 3 EStG). Altzusagen prüfen.
Querverweise zu anderen Skills
→ harmonisierung-und-migration-rechtssicher — Schritte nach dem Audit