Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
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Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Artenschutz ist materieller Pflichtprogramm-Punkt jedes B-Plans, der bauliche Veränderungen vorsieht. Lücken in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) sind häufiger Treffer.
Schritt 1 — Zugriffsverbote § 44 BNatSchG
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Drei Verbote
Tötungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Verbot, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten
Störungsverbot § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Verbot, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören
Lebensstättenschutzverbot § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Verbot, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wildlebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
Geltungsbereich
Besonders geschützte Arten: nach EU-Recht (FFH-Richtlinie, Vogelschutz-RL) sowie Bundesartenschutzverordnung
Streng geschützte Arten: Teilmenge der besonders geschützten Arten
Im Bauplanungsrecht primär: alle europäisch geschützten Arten
Räumlicher und zeitlicher Bezug zur betroffenen Lokalpopulation
Beispiele
Künstliche Mauersegler-Nistplätze an Ersatzgebäude vor Abriss
Fledermaus-Kästen in räumlicher Nähe vor Quartier-Beseitigung
Anlage Eidechsen-Habitat (Steinhaufen, Trockenmauern) vor Brachflächen-Bebauung
Funktionsbeweis
Monitoring erforderlich
Erfolgskontrolle über mehrere Jahre
Schritt 5 — Ausnahme § 45 Abs. 7 BNatSchG
Drei kumulative Voraussetzungen
Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art
Keine zumutbaren Alternativen
Erhaltungszustand der Populationen verschlechtert sich nicht (FCS = favourable conservation status)
Anforderung Plan
Begründung erforderlich
Standort-Alternativen ernsthaft geprüft
Populations-Auswirkung dokumentiert
Häufige Treffer
Wirtschaftliches Interesse als "zwingend" deklariert ohne überwiegende Begründung
Alternativen nur formelhaft erwähnt
FCS-Bewertung fehlt oder pauschal
Schritt 6 — Eingriffsregelung § 1a Abs. 3 BauGB
Stufen
Vermeidung — der Eingriff selbst vermeiden
Minimierung — bei Unvermeidbarkeit reduzieren
Ausgleich — gleichartige Wiederherstellung
Ersatz — andere gleichwertige Maßnahmen
Bilanzierung
Eingriffs-Wert in Wertpunkten
Ausgleichs-Wert in Wertpunkten
Saldo darf nicht negativ sein
Räumliche und funktionale Zuordnung
Ausgleichsfläche möglichst im selben Naturraum
Funktional gleichwertig
Schritt 7 — FFH-Vorprüfung § 34 BNatSchG
Anwendung
Wenn Plangebiet in FFH- oder Vogelschutzgebiet liegt
Oder daran angrenzt
Oder Wirkungspfade ins Gebiet hineinragen
Vorprüfung
Auf erhebliche Beeinträchtigung von Schutz- und Erhaltungszielen
Bei Zweifeln — volle Verträglichkeitsprüfung
Wirkungspfade
Lärm, Licht, Bewegung
Wasserabfluss, Wasserentnahme
Schadstoffeinträge
Schritt 8 — Audit saP
Methodik-Audit
Wer hat saP erstellt? Qualifikation?
Begehung in welchem Zeitraum? Mehrere Begehungen?
Welche Arten wurden gezielt erfasst? Welche nicht?
Ist die Bestandsaufnahme aktuell? (i.d.R. höchstens 5 Jahre alt)
Inhalts-Audit
Sind alle stadtbezogen relevanten Arten geprüft?
Sind CEF-Maßnahmen verbindlich festgesetzt?
Sind sie zeitlich vor Eingriff verortet?
Gibt es Monitoring?
Wird Erhaltungszustand der Population thematisiert?
Festsetzungs-Audit
Sind CEF-Maßnahmen in den textlichen Festsetzungen des Plans?
Oder nur in Begründung?
Festsetzung in Begründung allein ist rechtlich unzureichend
Schritt 9 — Strategische Angriffspunkte
Häufige Schwachpunkte
Begehung zur falschen Jahreszeit
Fehlende Begehung im Spätsommer (Mauerseglerbrut)
Pauschale Aussage "keine geschützten Arten festgestellt" ohne Methodik
CEF-Maßnahmen nur in Begründung, nicht in Festsetzung
Ausnahme-Begründung formelhaft
FFH-Vorprüfung übersehen bei angrenzendem Schutzgebiet
Im Schriftsatz
Subsumtion unter § 44 BNatSchG und § 1a Abs. 3 BauGB
Verstoß gegen Ermittlungspflicht § 2 Abs. 3 BauGB
Abwägungsdefizit § 1 Abs. 7 BauGB
Quellen
BNatSchG §§ 34 44 45
BauGB §§ 1a 2 1 Abs. 7 9
FFH-Richtlinie 92/43/EWG
Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG
BVerwG, Urteil vom 9.7.2008 – 9 A 14.07 (saP)
BVerwG, Urteil vom 6.11.2013 – 9 A 14.12 (FCS)
BVerwG, Urteil vom 23.4.2014 – 9 A 25.12 (Tötungsverbot)
BayVGH, Urteil vom 30.3.2017 – 14 N 16.1112 (Stadtarten)
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Triage vor Bearbeitung
Kläre vor Beginn der saP-Prüfung:
Ist das Plangebiet ein Neubau- oder Umnutzungsgebiet? (Brachflächen haben höheres Artenpotenzial)
Liegen Altgebäude im Plan-Umgriff? (Gebäudebrüter-Pflichterfassung)
Ist die saP älter als 5 Jahre? (Neuerhebung erforderlich)
Welches Bundesland? (Landesrechtliche Ergänzungen zu § 44 BNatSchG beachten)
Gibt es Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten aus regionalem Artenkataster?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Artenschutzrechtliche Ruege im Planungsverfahren
Artenschutz-Ruegeschriftsatz nach Schema; Template unten
Variante A — Artenschutz klar verletzt Behoerde kooperativ
Informelle Einwendung zuerst; Klage nur bei Ablehnung
Variante B — Saison-Schutz Bruetzeit laeuft noch
Sofortige Einwendung mit Fristsetzung; Vollzugsstopp beantragen
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
III. Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG — Lebensstättenschutz [NAME ART]
1. Bestandsaufnahme methodisch unzureichend (§ 2 Abs. 3 BauGB)
Die saP der [BUERO] vom [DATUM] enthält zur Art [NAME] lediglich [SATZ AUS GUTACHTEN].
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Insbesondere wurde die [KONKRETER MANGEL: Begehung im Maerz statt im Hochsommer / Kartierung nur Kerngebiet ohne Puffer].
2. CEF-Maßnahme nicht verbindlich festgesetzt
Die Maßnahme [BEZEICHNUNG] ist nur in Begründung Seite X erwähnt, aber nicht in den textlichen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
3. FCS-Nachweis fehlt
Der Erhaltungszustand der Lokalpopulation von [ART] wird nicht bewertet.
Ohne diesen Nachweis ist die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nicht erfüllt
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ):
Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen fuer ein klaerenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng):
Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.