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fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsantrag-vk

Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer nach §§ 160 ff. GWB stellen: Bieter ist unzulässig ausgeschlossen worden oder Zuschlag soll verhindert werden. Normen: § 160 Abs. 1 GWB (Nachprüfungsantrag), § 160 Abs. 2 GWB (Antragsbefugnis drohender Schaden), § 160 Abs. 3 GWB (Ruegerobliegenheit 10 Tage), § 167 GWB (Entscheidungsfrist VK 5 Wochen). Prüfraster: Statthaftigkeit (EU-Schwelle § 106 GWB), Antragsbefugnis, Praeklusion nach § 160 Abs. 3 GWB, Suspensiveffekt § 169 GWB. Output Nachprüfungsantrag-Entwurf. Abgrenzung: Ruege vorher siehe fachanwalt-vergaberecht-ruege-vor-zuschlag; Sofortige Beschwerde OLG siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsverfahren-vk.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
11. Juni 2026 um 14:38
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
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40
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