Insolvenzverwalter verklagt Geschäftsführer und D&O-Versicherung soll Deckung prüfen oder Manager fragt nach Versicherungsschutz in der Krise. Prüfraster D&O-Versicherung Claims-made-Prinzip Schadensereignis vs. Anspruchserhebung. Insolvenz-spezifische Pflichten § 15a InsO Antragspflicht § 15b InsO Zahlungsverbot. Deckungs-Ausschluesse wissentliche Pflichtverletzung Vorsatz Selbstbedienung. BGH-Linie zur Insolvenz-Anfechtung Praemien-Zahlung. Output D&O-Deckungs-Memo mit Versicherungs-Lage und Pflichten des Versicherten. Abgrenzung: antragspflicht-15a-inso für die Haftung selbst.
Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Insolvenzverwalter verklagt Geschäftsführer und D&O-Versicherung soll Deckung prüfen oder Manager fragt nach Versicherungsschutz in der Krise. Prüfraster D&O-Versicherung Claims-made-Prinzip Schadensereignis vs. Anspruchserhebung. Insolvenz-spezifische Pflichten § 15a InsO Antragspflicht § 15b InsO Zahlungsverbot. Deckungs-Ausschluesse wissentliche Pflichtverletzung Vorsatz Selbstbedienung. BGH-Linie zur Insolvenz-Anfechtung Praemien-Zahlung. Output D&O-Deckungs-Memo mit Versicherungs-Lage und Pflichten des Versicherten. Abgrenzung: antragspflicht-15a-inso für die Haftung selbst.
Bei Insolvenz wird der Geschäftsführer regelmäßig nach §§ 15a 15b InsO in Anspruch genommen. Die D&O-Versicherung ist dann zentrale Verteidigungs- und Deckungs-Quelle. Dieses Skill bedient Mandanten als Versicherten / Versicherer-Korrespondenz.
Eingaben
D&O-Versicherungs-Vertrag (Police AVB)
Versicherungs-Summe und Selbstbehalt
Aktueller Anspruch (Klage Geschäftsführer durch Insolvenz-Verwalter Gesellschaft)
Versicherter erwirbt Anspruch aus Vertrag (Eigenrecht § 44 VVG)
Versicherungs-Nehmer zahlt Prämie
Bei Insolvenz Versicherungs-Nehmer
Vertrag bleibt bestehen wenn Prämien gezahlt
Konkrete BGH-Linie zum Verhältnis Insolvenzverwalter / D&O-Versicherer (Direktanspruch nach Abtretung) vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
Rückwirkungs-Risiken prüfen
Schritt 2 — Claims-made-Prinzip
Definition
Versicherungs-Fall = Anspruchserhebung in Versicherungs-Zeitraum
Nicht: Tat-Zeitpunkt
Anspruch muss während Versicherungs-Zeit erhoben werden
Praktische Konsequenz
Bei Tat 2022, Klage 2024 — Versicherung 2024 muss vorliegen
Bei Tat 2022, Versicherung beendet 2023, Klage 2024 — keine Deckung (außer Nachhaftungs-Klausel)
Nachhaftungs-Klausel typisch 3 Jahre, optional bis 5 oder 10 Jahre
Run-Off-Versicherung
Bei Geschäftsbeendigung
Deckung für späte Anspruchserhebung
Vor Insolvenz häufig sinnvoll
Schritt 3 — Versicherungs-Fall-Definition
Standard-Klausel
Schriftliche Schadensanzeige des Anspruch-Erhebenden
An Versicherten
Versicherter informiert Versicherer
Beispiele Schadensanzeigen
Insolvenz-Verwalter-Klage § 15b InsO
Gesellschafter-Beschluss-Klage § 46 GmbHG
Klage aus § 43 GmbHG (Geschäftsführer-Sorgfalts-Pflichten)
Strafanzeige mit Schadensersatz-Vorhalt
Schritt 4 — Insolvenz-spezifische Haftung
§ 15a InsO Antragspflicht-Verletzung
Drei-Wochen-Frist ab Zahlungs-Unfähigkeit / Überschuldung
Strafbarkeit § 15a Abs. 4 InsO (Freiheits-Strafe bis drei Jahre)
Wissentliche Pflichtverletzung — selbst bewusst gesetzte Schädigung
Vorsatz — direkt gewollt
Strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig
Bereicherungs-Bezug persönlicher Vorteil
Insolvenz-spezifische Ausschlüsse (möglich)
Vor-Versicherungs-Zeitraum-Taten wenn schon bekannt
Insolvenz-Anmeldungs-Versäumnis nach Versicherungs-Beginn
Insolvenz-Reife zum Versicherungs-Beginn schon vorliegend
Praktische Auslegung
Nach BGH IV ZR 66/25 vom 19.11.2025 trägt der Versicherer für jede einzelne verbotswidrige Zahlung gesondert die Darlegungs- und Beweislast für positive Kenntnis des Versicherten von der konkreten Pflichtverletzung.
Wissentliches Pflichtverletzungs-Risiko häufig streitig
Beweis-Last Versicherer für Ausschluss; ein "Aufkoppeln" zwischen Antragspflicht (§ 15a InsO) und Zahlungsverbot (§ 15b InsO) ist unzulässig.
Insolvenz-Verwalter kann Prämien-Zahlung anfechten
Bei kongruenten Prämienzahlungen ist die Anfechtung nach BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 restriktiv zu prüfen; konkrete Bedrohungslage und Erwartung dauerhafter Unterdeckung sind darzulegen.
Versicherer als Anfechtungs-Adressat
Folge
Bei erfolgreicher Anfechtung — Prämie an Insolvenz-Masse
Vertrag bleibt bestehen wenn rechtzeitige Zahlung andernfalls
Versicherer kann Rückgriff auf Versicherten erwägen
Schritt 11 — Anspruchs-Verteidigungs-Strategie
Insolvenz-Verwalter-Klage Geschäftsführer
Materielle Verteidigung
Antragspflicht-Versäumnis dartun warum nicht erkennbar (Liquiditäts-Prüfung sorgfältig erfolgt, IDW S 11 angewendet)
Zahlungen mit Sorgfalt vereinbar (Skill liquiditaetsvorschau-insolvenzrechtlich)
Bei börsen-notierten AGs: zusätzlich Kapitalanleger-Klagen (Entity-Coverage)
Side-A-Coverage (persönlicher Schutz Organ)
Schutz des Organs persönlich wenn Gesellschaft nicht entschädigt
Praktisch relevant bei: Insolvenz der Gesellschaft weil Gesellschaft Selbstbehalt / Eigenanteil nicht mehr aufbringen kann
Auch bei rechtlichem Entschädigungs-Verbot (z.B. wissentliche Pflichtverletzung Gesellschaft gegenüber)
Kein oder reduzierter Selbstbehalt typisch
Separate Versicherungs-Summe zusätzlich zur Haupt-Police möglich (Excess-Side-A)
In Insolvenz-Konstellation entscheidend — Innen-Verhältnis Gesellschaft/Organ bricht weg
Praktische Konsequenz für Insolvenz-Mandat
Side-A-Klausel prüfen ob vorhanden
Bei fehlender Side-A — persönliches Vermögens-Risiko Geschäftsführer hoch
Bei vorhandener Side-A — Direkt-Anspruch des Organs gegen Versicherer auch in Insolvenz
Gesellschafter-Beschluss / Anstellungs-Vertrag auf Entschädigungs-Klausel prüfen (Indemnification)
Schritt 12 — Vertrags-Optimierung
Bei aktueller Police-Erneuerung
Nachhaftung verlängern auf 5+ Jahre
Wissentliche Pflichtverletzung möglichst eng definiert
Versicherungs-Summe ausreichend
Selbstbehalt akzeptabel
Run-Off-Option bei Bedarf
Bei mehreren Geschäftsführern
Personen-Limit pro Geschäftsführer
Side-A-Coverage für persönliche Haftung wenn Gesellschaft nicht entschädigt
Schritt 13 — Schriftverkehr-Bausteine
Schadens-Anzeige an Versicherer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich gemaess § 30 VVG den Eingang eines
Anspruchsschreibens an.
Versicherungs-Police-Nr.: [Nr]
Versicherter: [Name Geschaeftsfuehrer]
Versicherungs-Nehmer: [Gesellschaft]
Schadens-Anlass:
Klage des Insolvenzverwalters [Name] vom [Datum] auf
Schadensersatz gem. § 15b InsO in Hoehe von EUR [Betrag].
Anlagen:
- Klageschrift in Kopie
- Versicherungs-Police in Kopie
Ich bitte um:
1. Bestaetigung des Deckungs-Schutzes
2. Beauftragung des Verteidigungs-Anwalts
3. Mitteilung der weiteren Verfahrens-Schritte
Mit freundlichen Gruessen
Bei Deckungs-Streit Klage gegen Versicherer
Versicherungs-Recht Klage Wahl Versicherter zu LG/AG je nach Streitwert
do-pruefung-{az}.md mit Police-Audit Deckungs-Prüfung Anspruch-Analyse
Schadens-Anzeige-Schriftsatz
Verteidigungs-Strategie
Vergleichs-Optionen-Bewertung
Versicherungs-Vertrags-Optimierungs-Empfehlung
Frist im Fristenbuch (Klage-Antwort Versicherer-Anzeige)
Quellen
VVG §§ 30 43 44 28
InsO §§ 15a 15b 130 131 142
GmbHG §§ 43 46
BGB § 823 Abs. 2
ZPO § 72
BGH IV ZR 66/25 vom 19.11.2025 — Wissentlichkeitsausschluss / D&O bei verspätetem Insolvenzantrag (Verifikation über bundesgerichtshof.de / dejure.org)
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur bei vom Nutzer bereitgestellter oder lizenziert live geprüfter Quelle.
Ergaenzende Leitentscheidungen
Konkrete BGH-Linie zur Direkthaftung des D&O-Versicherers gegenüber dem Insolvenzverwalter (Abtretung, Deckungsanspruch) sowie BGH IV ZR 360/15 (NJW 2017, 2466) zum versicherungsrechtlichen Trennungsprinzip vor Ausgabe über dejure.org/openjur.de verifizieren.