Standardmäßig ist der Prompt ausgewählt, der zuerst die Quelle prüft. Sie können zu einem direkten Befehl wechseln oder eine lokale Kopie herunterladen.
Quelldateien prüfen
Lesen Sie SKILL.md und alle von SkillsMP angezeigten Begleitdateien, bevor Sie sich für eine Installation entscheiden.
Mit Codex oder Claude installieren Kopieren Sie diesen Prompt, fügen Sie ihn in Codex, Claude oder einen anderen Assistant ein und lassen Sie die Skill-Seite prüfen und installieren.
Ein direkter Befehl überspringt den Prüf-Prompt. Prüfen Sie die Quelle, bevor Sie ihn ausführen.
Welche Markenform soll angemeldet werden — Wortmarke, Wort-Bild-Marke, Bildmarke, 3D-Marke, Klangmarke (Jingle), Positionsmarke oder Bewegungsmarke?
Für welches geografische Gebiet soll Schutz bestehen — nur Deutschland (DPMA), gesamte EU (EUIPO), international (WIPO/Madrid)?
Welche Waren und Dienstleistungen sollen geschützt werden — konkrete Produkte und Dienstleistungen, nicht nur Klassenüberschriften?
Wurde eine Ähnlichkeitsrecherche in DPMAregister, eSearch plus (EUIPO) und TMview durchgeführt?
Liegen Hinweise auf absolute Schutzhindernisse vor — ist der Begriff beschreibend, produktüblich oder ein geografischer Begriff?
Gibt es Registrierungen Dritter, die Widerspruch einlegen könnten (§ 42 MarkenG: 3 Monate ab Veröffentlichung)?
Besteht Prioritätsinteresse aus einer früheren Anmeldung in einem PVÜ-Staat (6-Monats-Frist PVÜ Art. 4)?
Wird die Marke tatsächlich genutzt oder ist Benutzungszwang nach 5 Jahren (§ 25 MarkenG) realistisch einhaltbar?
Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Fehlende Unterscheidungskraft: Zeichen ohne Eignung zur Herkunftskennzeichnung
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
Freihaltebedürfnis: beschreibende Angaben für Merkmale der Waren/Dienstleistungen
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG
Üblichkeit: im Handel üblich gewordene Bezeichnungen
§ 8 Abs. 2 Nr. 4 ff. MarkenG
Irreführende Angaben; Hoheitszeichen; Formen mit technischem Zwang
§§ 32 ff. MarkenG
Anmeldung; notwendiger Inhalt; amtliche Formulare
§ 33 MarkenG
Anmeldetag; Klassenangabe nach Nizza-Klassifikation
§ 34 MarkenG
Prioritätsrecht iVm PVÜ Art. 4 (6 Monate ab Erstanmeldung im PVÜ-Staat)
§ 41 MarkenG
Eintragungsbeschluss nach Prüfung der Schutzhindernisse
§ 42 MarkenG
Widerspruchsverfahren: Frist 3 Monate ab Veröffentlichung der Eintragung
§ 47 f. MarkenG
Schutzdauer: 10 Jahre ab Anmeldedatum; beliebig oft verlängerbar
§ 49 MarkenG
Löschung wegen Verfalls: 5 Jahre Nichtbenutzung nach Eintragung
§ 25 MarkenG
Benutzungszwang: nach 5 Jahren Einrede der Nichtbenutzung möglich
§ 9 MarkenG
Relative Schutzhindernisse: Verwechslungsgefahr mit älterem Zeichen
§ 66 MarkenG
Beschwerde zum Bundespatentgericht (BPatG) bei DPMA-Zurückweisung
UMV (EU) 2017/1001
Unionsmarke; Anmeldung bei EUIPO; Schutzdauer 10 Jahre; einheitlich für alle EU-Mitgliedstaaten
Madrider Protokoll / MMA
Internationale Registrierung über WIPO; Basismarke erforderlich; Schutzdauer 10 Jahre
PVÜ Art. 4
Prioritätsfrist 6 Monate für Marken; Erstanmeldung in PVÜ-Staat konstituiert Priorität
Leitentscheidungen
Gericht
Aktenzeichen
Datum
Kernaussage
Rechtsprechung live prüfen
Live-Verifikation erforderlich
-
keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren
Prüfschema Markenanmeldung
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
Schritt
Prüfpunkt
Norm
Rechtsfolge
1
Markenfähiges Zeichen (grafisch darstellbar / darstellbar i. S. UMV 2017/1001)?
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
Konstellation
Empfohlener Weg
Standard — Marke beim DPMA oder EUIPO anmelden
Anmeldungs-Vollmuster unten
Variante A — nur DPMA-Schutz gewuenscht
DPMA-Muster allein; EUIPO entfaellt
Variante B — EU-weiter Schutz noetig
EUIPO-Checkliste unten; Parallelschutz pruefen
Variante C — Widerspruch gegen eigene Anmeldung angekuendigt
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatz-Bausteine
Anmeldung DPMA (vollständiges Muster)
An das
Deutsche Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München [Ort, Datum]
Anmeldung einer Marke gemäß §§ 32 ff. MarkenG
Anmelderin:
[Vollständiger Name / Firma], [Anschrift], [Rechtsform]
vertreten durch: [Anwalt], [Kanzleiadresse]
(Vollmacht in Anlage 1)
Markendarstellung:
[Wortmarke: Wiedergabe des Zeichens in Standardschrift, fett markiert]
[Wort-Bild-Marke: farbige Abbildung JPG/PNG, 300 dpi, Anlage 2]
[3D-Marke: 6 Ansichten gemäß DPMA-Formblatt]
[Klangmarke: Notenschrift, Anlage 2 + ggf. Audiodatei]
Markenform:
[ ] Wortmarke [ ] Wort-Bild-Marke [ ] Bildmarke
[ ] 3D-Marke [ ] Positionsmarke [ ] Klangmarke
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassifikation, 12. Edition):
Klasse [Nr.]: [Konkrete Aufzählung der Waren, z. B. "Bekleidungsstücke,
nämlich T-Shirts, Hemden und Hosen; Schuhwaren; Kopfbedeckungen"]
Klasse [Nr.]: [Konkrete Aufzählung der Dienstleistungen]
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Priorität:
[ ] Keine
[x] Anmeldung Nr. [...], Datum [...], Land [...], gemäß § 34 MarkenG iVm
PVÜ Art. 4 (Prioritätsfrist 6 Monate ab Erstanmeldung)
Einzugsermächtigung:
Gebühren werden vom DPMA-Gebührenkonto [Konto-Nr.] eingezogen.
Gebühren (Anlage 3):
DPMA Grundgebühr (bis 3 Klassen): EUR 300 (elektronisch) / EUR 350 (Papier)
Klassengebühr ab 4. Klasse: EUR 100 je zusätzlicher Klasse
Anlagen:
1. Vollmacht
2. Markendarstellung
3. Gebührenbeleg / Einzugsermächtigung
4. Prioritätsbeleg (falls Priorität beansprucht)
Mit freundlichen Grüßen
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]
An das Deutsche Patent- und Markenamt
— Markenbeschwerdestelle / Widerspruchsstelle — [Ort, Datum]
Widerspruch nach § 42 MarkenG
gegen die Eintragung der Marke Nr. [DE-Reg.-Nr.], eingetragen am [Datum],
veröffentlicht am [Datum]
Widersprechende:
[Unternehmensname], Inhaberin der älteren Marke Nr. [DE-Reg.-Nr. / EM-Nr.],
eingetragen am [Datum], Klassen [Nrn.].
Widerspruchsgrund:
Verwechslungsgefahr § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG / Art. 8 Abs. 1 lit. b UMV
Begründung:
1. Identität / Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen:
Die angegriffene Marke beansprucht Schutz für [Klassen], die mit den
Waren/Dienstleistungen der älteren Marke [identisch / ähnlich] sind.
2. Zeichenähnlichkeit:
Klanglich: [beide Zeichen beginnen mit [Bestandteil]; phonetisch
nahezu identisch in [Silbenstruktur]].
Schriftbildlich: [Buchstabenfolge weitgehend übereinstimmend].
Begrifflich: [gleiche oder ähnliche Bedeutung / kein begrifflicher Unterschied].
3. Gefahr der gedanklichen Verknüpfung / Bekanntheitsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG):
[Falls ältere Marke bekannt: Nachweise Verkehrsgeltung beifügen]
Glaubhaftmachung Benutzung (sofern ältere Marke > 5 Jahre eingetragen):
Anlage W 3: Belege der ernsthaften Benutzung (§ 25 MarkenG).
Gebühren: EUR 250 je Widerspruch (DPMA-Gebührenordnung).
Anlagen:
W 1: Registerauszug ältere Marke
W 2: Auszug angegriffene Marke
W 3: Benutzungsnachweise (Kataloge, Rechnungen, Umsatzzahlen)
[Kanzlei, Fachanwalt/Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz]
--- vor Versand klaeren ---
Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Beweislast
Beweisthema
Beweislast
Beweismittel
Schutzfähigkeit (Unterscheidungskraft)
DPMA von Amts wegen; bei Zurückweisung: Anmelderin trägt Darlegungslast
Bevor die Anmeldestrategie festgelegt wird, klaere:
Wurde eine umfassende Kollisionsrecherche (DPMA, EUIPO, WIPO) auf identische und aehnliche Zeichen durchgefuehrt?
Welche Schutzziele verfolgt der Mandant — nationaler DE-Schutz, EU-Schutz oder internationale Schutzausdehnung (Madrid-Protokoll)?
Gibt es benutzungsgeschuetzte Zeichen (§ 4 Nr. 2 MarkenG), die als Prioritaet vorrangig sind und Eintragung entbehrlich machen?
Wurden Umlaute und Sonderzeichen im Markenwort geprueft (DPMA-Kodierungsanforderungen)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.