einstweilige-anordnung-47-abs-6-vwgo
Mandant hat Normenkontrollantrag eingereicht und moechte Vollzug des Bebauungsplans bis zur Entscheidung stoppen. § 47 Abs. 6 VwGO einstweilige Anordnung. Prüfraster: Vollzugsfolgenabwaegung als Massstab Eilbedürftigkeit Baugenehmigung beantragt Antragsbefugnis Aussetzung Vollzug B-Plan Glaubhaftmachung. Output: Eilantrag § 47 Abs. 6 VwGO Schriftsatz. Abgrenzung zu normenkontrollantrag-schriftsatz (Hauptsache) und jahresfrist-47-abs-2-vwgo (Frist beachten).
Quellinformationen
- Repository
- ThomasMoreAI/legal-skills-open
- Letzte Quellaktivität
- 1. Juni 2026 um 17:27
- Erkannte Sprache von SKILL.md
- Deutsch
- Sterne
- 40
- Forks
- 4
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