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verkehr-infrastrukturrecht-verkehrsplanung

Verkehrsplanung rechtlich begleiten: Kommune oder Verband plant Strassen- oder Radverkehrs-Massnahme und muss Beteiligung und Beschluss vorbereiten. Normen: § 45 StVO (Verkehrsanordnungen), FStrG, StrWG (Landesrecht), ROG §§ 4 ff. (Raumordnung), BauGB §§ 1 ff. (Bauleitplanung), UVPG. Prüfraster: Varianten, Betroffenheiten, Beteiligungsverfahren, Beschluss-Begründung, Abwaegungsgebot. Output Projektfahrplan, Begründungsbausteine, Beteiligungsunterlagen. Abgrenzung: Planfeststellung siehe verkehr-infrastrukturrecht-planfeststellung; Verkehrswende siehe verkehr-infrastrukturrecht-verkehrswende.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
11. Juni 2026 um 14:38
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
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