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bevollmaechtigter-und-produkthersteller-pflichten-art-22-und-25

Drittstaaten-Anbieter ohne EU-Niederlassung oder Produkthersteller fragt: Wer vertritt uns in der EU und wer haftet für integrierte KI-Komponenten? Art. 22 KI-VO Bevollmaechtigter Art. 25 Produkthersteller. Prüfraster: Bevollmaechtigter als EU-Vertreter für Drittstaaten-Anbieter schriftliches Mandat Pflichten gegenüber Aufsichtsbehoerden. Produkthersteller-Verantwortung bei Integration von Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil in eigenes Produkt. Output: Pflichtenliste und Muster-Bevollmaechtigungsvereinbarung. Abgrenzung zu rolle-anbieter-prüfen-art-3-nr-3 und einführer-importer-pflichten-art-23.

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
12. Juni 2026 um 09:21
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
Forks
4

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