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rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3

Unternehmen das Software oder KI entwickelt fragt: Sind wir Anbieter im Sinne der KI-VO und welche Pflichten treffen uns deshalb? Art. 3 Nr. 3 KI-VO Anbieter-Definition. Prüfraster: Entwicklung oder Beauftragung Entwicklung Inverkehrbringen unter eigenem Namen Inbetriebnahme. Abgrenzung zu Betreiber Einführer Haendler. Output: Rollenentscheidung Anbieter ja/nein mit Begründung und Liste der Anbieter-Pflichten. Abgrenzung zu anbieter-werden-art-25 (Rollenwechsel) und persoenlicher-anwendungsbereich-rollen-art-3 (Übersicht).

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Quellinformationen

Repository
ThomasMoreAI/legal-skills-open
Letzte Quellaktivität
12. Juni 2026 um 09:21
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
40
Forks
4

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