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externe-meldung-offenlegung

Externe Meldung und Offenlegung nach §§ 7, 19, 28, 32 HinSchG – Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung, externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, Verfahren der externen Meldestelle, Voraussetzungen des Schutzes bei Offenlegung an die Öffentlichkeit. Use when ein Hinweisgeber zwischen interner und externer Meldung wählt oder prüfen will, ob eine Offenlegung gegenüber der Öffentlichkeit geschützt ist.

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Quellinformationen

Repository
borghei/AI-Skills-German-Law
Letzte Quellaktivität
29. Juni 2026 um 19:12
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
19
Forks
3

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