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kritis-vorfallmeldung

Vorfallmeldung nach § 18 KRITIS-Dachgesetz – Meldepflicht des Betreibers kritischer Anlagen gegenüber dem BBK unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis, über die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK, Aktualisierung der Erstmeldung bei andauerndem Vorfall, ausführlicher Bericht spätestens einen Monat nach Kenntnis, Pflichtinhalte nach Abs. 2 mit Zahl und Anteil der Betroffenen, bisheriger und voraussichtlicher Dauer sowie betroffenem Gebiet, Unberührtheit sonstiger gesetzlicher Meldepflichten, Abgrenzung und Parallelität zur Cybervorfallmeldung nach dem BSIG/NIS2 und zur Datenschutzmeldung nach Art. 33 DSGVO sowie Bußgeldrisiko § 24. Use when ein Vorfall an einer kritischen Anlage eingetreten ist und die Meldelage zu klären oder eine Meldung zu entwerfen ist.

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Quellinformationen

Repository
borghei/AI-Skills-German-Law
Letzte Quellaktivität
14. August 2026 um 21:00
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
19
Forks
3

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