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nis2-geschaeftsleitung-haftung

Leitungsverantwortung und Haftung nach NIS2 / neuem BSIG – Billigung, Überwachung und Schulungspflicht der Geschäftsleitung Art. 20 NIS2-RL / § 38 BSIG, Verzahnung mit den Risikomaßnahmen § 30 BSIG und das Bußgeld § 65 BSIG. Use when die Geschäftsleitung ihre persönlichen Pflichten und ihr Haftungsrisiko unter dem neuen BSIG bewerten muss.

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Quellinformationen

Repository
borghei/AI-Skills-German-Law
Letzte Quellaktivität
29. Juni 2026 um 19:09
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
19
Forks
3

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