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beweislast

Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess nach §§ 138, 286 ff. ZPO. Freie Beweiswürdigung (§ 286 ZPO), gerichtliches Geständnis (§ 288 ZPO), Beweisaufnahme über streitige Tatsachen (§ 355 ZPO), prozessuale Wahrheits- und Erklärungspflicht (§ 138 ZPO), Anscheinsbeweis und sekundäre Darlegungslast. Use when geklärt werden soll, welche Partei welche Tatsache beweisen muss und wie der Beweis geführt oder erschüttert wird.

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Quellinformationen

Repository
borghei/AI-Skills-German-Law
Letzte Quellaktivität
29. Juni 2026 um 18:38
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
19
Forks
3

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