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akteneinsicht-verteidiger

Prüfung des Akteneinsichtsrechts des Verteidigers nach § 147 StPO – Umfang, Versagung bei Gefährdung des Untersuchungszwecks (§ 147 Abs. 2), Akteneinsicht des unverteidigten Beschuldigten (§ 147 Abs. 4), Form der Gewährung § 32f StPO. Use when Akteneinsicht beantragt, verweigert oder beschränkt wurde und Umfang, Zeitpunkt und Rechtsschutz zu klären sind.

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Quellinformationen

Repository
borghei/AI-Skills-German-Law
Letzte Quellaktivität
29. Juni 2026 um 18:37
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
19
Forks
3

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