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wiederaufnahme

Prüfung der Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens – zugunsten des Verurteilten § 359 StPO (neue Tatsachen und Beweismittel als novum), zuungunsten § 362 StPO, Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung §§ 368, 370 StPO; nova, Aditionsverfahren. Use when nach Rechtskraft eines Strafurteils neue Tatsachen oder Beweismittel die Wiederaufnahme rechtfertigen könnten.

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Quellinformationen

Repository
borghei/AI-Skills-German-Law
Letzte Quellaktivität
29. Juni 2026 um 18:37
Erkannte Sprache von SKILL.md
Deutsch
Sterne
19
Forks
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